Nach Cannabisfahrt Führerschein freiwillig abgeben?

4 Antworten

Hallo Celiinchen ,

Dein Freund wird im Wege des Verwaltungsaktes die Fahrerlaubnis entzogen .

Auf die FE zu verzichten ist dann Ratsam , wenn der Entzog der FE Vorausschaubar ist .

Bei diesen Werten hat die Fahrerlaubnisbehörde berechtigte Zweifel an der Fahreignung . Sie werden ihm , sollte er nicht darauf verzichten , die Fahrerlaubnis Kostenpflichtig entziehen .

Zwar sagt man , ob man ihn freiwillig abgibt oder nicht ist egal , weg ist weg .

Jedoch zeugt einen freiwilligen Verzicht dahin das er sich seines Drogenkonsums Bewusst ist und dagegen etwas unternehmen könnte .

Bei einem Neuantrag auf eine Fahrerlaubnis hat er dann evtl. nur mit einem Fachärztlichen Gutachten nach § 14 Abs. 1 Nr,2 FEV .

Die Behörde könnte ihm zu gute heißen das er freiwillig auf die FE verzichtet hat , und nun "nur" wissen möchte ob er noch konsumiert . 

Entzieht man ihm die FE geht die FEB  oftmals davon ausgegangen das er weiterhin konsumiert und uneinsichtig ist .

Hier wird meistens ein Abstinenznachweis zu erbringen sein . Nach § 14 Abs.2 Nr. 2 FEV i.V.m. Anlage 4 Nr. 9.5 über 12 Monate .

Bei dem Neuantrag wird in diesem Zusammenhang dann auch eine MPU gefordert .

Man sollte deinem Freund Raten ,

-Sich einen Termin bei einer Suchtberatung geben zu lassen ( kommt gut bei der FEB )

-Auf den FS zu verzichten

 Nach 3 Monaten einen Termin bei der FEB vereinbaren und erfragen was von ihm bei einem Antrag gefordert wird .  

Hallo CeLiincHen,

ich würde sagen ja, es macht Sinn seinen Führerschein freiwillig abzugeben und sich aufrichtig zu entschuldigen, denn wenn er dss macht, hat er eine Chance auf eine Strafminderung. Er muss halt seinen Fehler eingestehen. Wenn das Gericht etc. merkt, dass er es ernst meint und bereut, werden die seine Strafe bestimmt mindern.

MfG Pascal

Sorry Pascal ,

Welches Gericht ? ,

dies sind vorbereitende Maßnahmen zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Einem Verwaltungsakt .

Dies bedeutet , die Fahrerlaubnisbehörde wird ihm auf jeden fall die Fahrerlaubnis entziehen , wenn er nicht freiwillig darauf verzichtet .

Ob er er/sie hingeht und den buckeligen macht ist irrelevant .

Gruß

Welche Strafminderung? Es gbt kein Strafverfahren.

Dein "Freund" hat jetzt nur noch die Wahl ob er den Führerschein freiwillig abgibt oder wartet, bis er von der FsSt entzogen wird.

"Behalten" ist keine Option mehr, da kann selbst der beste Anwalt nichts mehr machen. Daher auch das mangelnde Interesse.

Nächste Schritte: Konsum einstellen, Abstinenznachweise sammeln, MPU-Vorbereitung, Konsum aufarbeiten, Führerschein neu beantragen, MPU machen, Führerschein neu bekommen.

Dauert 6-12 Monate und kostet ab ca. 1.000€.

Abegeben , clean werden , die ganzen Nachweise erbringen und die Prüfungen erneut machen.
Jemand der immet mal wieder zugedröhnt Auto fährt, muss halt lernen sich sozialverträglich zu verhalten, sonst ist er genauso eine Gefahr für die Allgemeinheit wie der 90- jährige, der nicht mehr schnell reagiert.

Das ist aber nicht zugedröhnt. Das waren abbaustoffe bei der konzentration. Es ist nicht mehr beeinträchtig gewesen als jemand der ein Radler intus hat.

Das Problem ist die unverhältnismäßige Gesetzeslage.