Tfp vertrag anrecht auf bilder ja nein?

7 Antworten

Hallo

Bei einem TFP Shooting hast Du Ansprüche auf die Fotos. Heute ist es so, das diese auf einer CD oder DVD sind. TFP heißt Time for pichture auf deutsch Zeit für Fotos.

Hier hast Du ein Recht auf das was ihr fotografiert habt. Alle guten Fotos solltest Du erhalten.

Ich bin in dieser Sache sehr eigen, denn das was man Dir verweigert hast Du ja geleistet Zeit und Anfahrtskosten usw. und dafür hast Du einen TFP Vertrag abgeschlossen. Ich zum Beispiel halte mich an solche Absprachen, denn ich möchte auch Folgeshootings mit meinen Models machen.

Nur wenn der Fotograf so gemein war und diese Einschränkung in den Vertrag geschrieben hat, dann ist es schlecht - aber das wäre auch mit dem TFP Vertag nicht vereinbar.

Mach dem Typen klar das Du die Sache haben möchtest verweise auf dem TFP Vertrag und dann würde ich kein zweites Mal mit ihm arbeiten !

Von der rechtlichen Situation habe ich nicht viel Ahnung, aber ich meine dass auch mündliche Absprachen rechtlich bindend sind. Trotzdem ist das natürlich schwer zu beweisen dass diese Absprache statt gefunden hat. Im Fall von den existierenden Fotos spricht das allerdings eindeutig gegen dich. 

Ganz abgesehen davon finde ich das Verhalten unprofessionell. Nach einem Shooting die Bilder nicht raus zu geben weil sie "schlecht" sind ist nicht wirklich ein Grund. Originale unbearbeitete Fotos würde ich auch niemals rausgeben, aber ich finde du schuldest ihr die bearbeiteten Fotos. Das ist immerhin die Absprache eines tfp Shootings.

So oder so schadet es deinem Ruf als Fotografin, ob sie die schlechten Bilder jetzt online stellt oder ob du sie gar nicht raus gibst ist dabei egal. Da hast du dich in eine echt unangenehme Situation manövriert...

An deiner Stelle würde ich entweder einfach die Bilder bearbeiten und ohne Wasserzeichen rausgeben, dann hat sie ihre Fotos und wenn sie wirklich schlecht sind kann trotzdem keiner wissen dass sie von dir kommen, oder du sagst ihr einfach dass es dir leid tut, deine Arbeit dir nicht gefällt und bietest ihr als Entschädigung ein zweites Shooting, diesmal mit Vertrag und dann bekommt sie garantiert bearbeitete Fotos, egal wie du das Ergebnis findest. (Zweiteres geht natürlich nur wenn du sie noch nicht komplett vor den Kopf gestoßen hast mit deinem Verhalten)

Ohne Vertrag gilt das BGB.

Du bist Urheber und das Copyright liegt bei Dir. Du mußt grundsätzlich keine Originale herausrücken, es sei denn, es wäre explizit vereinbart (müßte von dem, der das behauptet, bewiesen werden).

Wenn Du Bilder herausgibst, hast Du das Recht auf Namennennung als Urheber (Copyrightvermerk oder Text "Foto:" und Namensnennung. Du solltest auch darauf hinweisen, daß der Vermerk bei einer Veröffentlichung (wäre auch gerahmt an die Wand gehangen) nicht verdeckt, übermalt oder abgeschnitten werden darf.

Zu diesem Thema gibt es eine gefestigte Rechtsprechung.

Wenn die Absprache (Vertrag geht auch mündlich) war, daß die Bekannt die Zeit und Du Dein Können und die Technik zur Verfügung stellen, damit jeder von diesem Shooting die Bilder nutzen kann, dann schuldest Du jetzt die Bilder.

Entweder im Rahmen einer Nachbesserung ein neues Shooting oder die Kopien vom Shooting (nicht die Originale). Ich würde es bei letzterem belassen.

Wenn Du also die Fotos schnellstens bearbeitest und mit Deinem Logo versiehst und per Einschreiben auf einer CD schickst, bist Du aus dem Schneider und die Dame bleibt auf den Anwaltskosten sitzen.

Nicht rumdiskutieren und schnell. LG.

Das ist etwas kompliziert.
Du hast das Urheberrecht. Hättest die Bilder aber nicht machen dürfen. Sie kann die Löschung verlangen wegen dem Recht am eigenen Bild. Ohne Vertrag ist immer dumm

Ich habe  (als Model) zwar keine Erfahrung mit TFP, aber ich denke wenn kein Vertrag da ist, dann kann keiner was verlangen vom anderen, also so wie du schreibst "als wären die Bilder nie gemacht". Veröffentlichen darfst du sie dann natürlich auch nicht.