Abmahnung wegen testkauf?

4 Antworten

Eine Abmahnung darf nur bei grober Fahrlässigkeit oder vorsetzlichem Verstoß gegen Pflichten ausgesprochen werden. Und solange sie nur einen kleinen Fehler macht, dient es der Firma die Abläufe zu verbessern und die Mitarbeiter besser zu schulen.

wäre ja schön, wenn DAS so wäre. Habe ich auch mal so gesehen, dass es für beide Seiten ein Vorteil ist.

Wäre ja schön, wenn DAS in der Praxis zutreffen würde. Leider ist DAS so : Testeinkäufe werden zunehmlich bei Mitarbeitern gemacht, die man loswerden möchte. Ich kann nur raten : Keine Abmahnung oder Kündigung hinsichtlich dessen unterschreiben ! Testkäufer müssen auch nach Beendigung des Kassier Vorganges Bescheid sagen und im Blickfeld des Getesteten bleiben ! Sobald eines davon nicht zutrifft, ist der Testeinkauf hinfällig !

Solche ,, Testkäufe" dienen ja nicht um denjenigen zu ärgern oder bloßzustellen . Sondern um den Kassierablauf zu bessern oder um Hilfestellung zu geben. Und um Fehler früh genug zu finden und einzugrenzen . Getestet werden z.B. Verwechslungsgefahr bei gleich aussehenden aber verschiedenen Artikel oder das man alles sieht was vllt.noch im Wagen liegt u.s.w.

Ich würde gerne zustimmen, aber DAS war einmal.

Du hast aber schon gesehen das die Antwort von 2015 ist?😊

Eine Abmahnung aufgrund eines Testkaufs ist während der Ausbildung grenzwertig. Schließlich ist die Ausbildung noch nicht abgeschlossen und der Azubi lernt noch dazu.

Ja, DAS ist richtig !