Darf man als Minderjähriger hochprozentigen mit sich führen?

8 Antworten

Sicher ist es verboten. Die Polizei kann es dir abnehmen und wegschütten. Und das werden sie auch tun. Anschließend kommt die Frage, woher du das hast. Auf denjenigen kommt dann nämlich richtiger Ärger zu, der auf jeden Fall viel Geld kostet.

Hallo,

das Jugendschutzgesetz sagt folgendes aus:


§ 9 Jugendschutzgesetz - Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

  1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,

  2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.


Das bedeutet im Klartext, dass es entgegen der Meinung vieler eben nicht verboten ist hochprozentigen Alkohol mit sich zu führen.

Wenn Du z.B. auf dem Weg nach Hause oder zu Freunden bist, spricht nichts dagegen, Alkohol bei sich zu führen.

Die Polizei darf Dir dann den Alkohol nicht einfach wegnehmen und tut das im allgemeinen auch nicht.

Anders sieht es aus, wenn Dich die Polizei dabei sieht, wie Du den Alkohol trinkst. Dann könnte es in der Tat wirklich passieren, dass die Polizei Dich auffordert den Alkohol an Ort und Stelle wegzukippen oder wenn Du ihn nicht wegkippen willst, dann nimmt sie ihn Dir ab und Deine Eltern können den Alkohol dann von der Dienststelle abholen.

Aber selbst wenn das der Fall ist, haben weder Du, noch Deine Eltern sich in irgendeiner Art strafbar gemacht.

Deine Frage lautet ja aber, was passiert, wenn Du den Alkohol nur mit Dir führst.

Meine Antwort: Es passiert Garnichts, da das mit sich führen von Alkohol (und dabei ist es egal ob hochprozentigen Alkohol oder nur Bier oder Wein) nicht verboten ist.

Im übrigen sehen die meisten Polizisten es auch nicht so eng, wenn ein siebzehnjähriger in der Öffentlichkeit hochprozentigen Alkohol trinkt. Kommt natürlich auch immer drauf an, ob Du schon fast im Koma liegst oder Du Dir z.B. mit 10 Freunden eine Flasche teilst, nur um sich ein wenig aufzuwärmen.

Schöne Grüße
TheGrow

Das Mitführen oder Trinken ist nicht verboten, egal wie alt man ist. Es ist lediglich die Abgabe und das Gestatten des Verzehrs verboten, solange keine Eltern anwesen sind und ihre Zustimmung geben.

die abgabe an jugendliche ist verboten und der verzehr darf ihnen in der öffentlichkeit nicht gestattet werden. ordnungsbeamte oder polizei könnten also mal fragen, wo du das zeug denn her hast und wenn der "lieferant" nicht mama oder papa heißt, bekommt er mächtig ärger.

Auch das mitführen ist verboten. Sonst könnte man es auch kaufen, da man es im Laden nicht direkt trinkt.