Termine während der Arbeitszeit!

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du einen zwingenden Arzttermin und auf die Uhrzeit keinen Einfluss hast (also z.B. während Deiner Arbeitszeit zur Blutabnahme, und zwar morgens um 7:30 Uhr, weil Du "nüchtern" erscheinen musst - also ohne gegessen und getrunken zu haben), dann ist Dir für diesen Termin Freizeit zu gewähren. Du musst dafür keinen Urlaub nehmen.

Bei nicht dringenden, wählbaren und nicht festgelegten Terminen ist das anders; wenn Du hier während der Arbeitszeit zum Arzt willst, musst Du Urlaub/frei nehmen (oder Abzug vom Arbeitszeitkonto).

Bei Regelungen mit gleitender Arbeitszeit gilt, dass dann der aktuelle Arbeitsbeginn (sofern der Termin außerhalb der Kernarbeitszeit liegt) entsprechend anzupassen ist.

Das musst du bei deinem Chef nachfragen.

Ich musste z.B. Urlaub nehmen,
da es "mal eben zum Arzt" nicht gab - oder ich musste
diese Termine eben in die Pause legen.

Es gibt aber in manchen Firmen auch Gleitzeit
oder du kannst es mit Überstunden abbauen.

Aber das hält jeder anderes.
Also frag bitte bei dir im Betrieb nach!

Wenn das zeitlich nicht anders möglich ist, dann sage es deinem Chef. Du kannst eine pause dafür opfern auch wenn die zeit nicht reicht. Und ja, wenn der Arzt dir ein Attest gibt und es nicht zu oft vor kommt, ist es schon OK. Oder du musst dich den einen Tag krank schreiben lassen. Aber auf Dauer ist das nichts. Die Ärzte haben gesondert ab 16.00 Uhr oft nur Sprechstunde für Arbeitnehmer. Und wenn du dir dann einen termin nimmst und länger rbeiten musst, kannst du nichts dafür. Dein Chef muss dir auch Zeit einräumen, damit man nach der Arbeit noch zum Arzt kann.

Ich leiste auch viele Überstd. fast jeden Tag. Aber wenn ich mal zum Arzt muss, dann gehe ich. Ich sage Bescheid und gehe dann ob es dem Chef gefällt oder nicht. Denn man kann von keinem verlangen, dass man bis 19.00 Uhr tätig ist und nie zum Arzt kann. Das wäre ja ein Fall für das Arbeitsgericht. Nur ich bin seid 4 Jahren nicht beim Arzt gewesen. Gestern war ich beim ZA, aber da hatte ich mal früh Feierabend. Und nächste Woche muss ich wieder hin, habe Termin und wenn ich länger Arbeiten soll, dnan geht das eben nicht. ich bekomme Kronen, meine Zähne hat man beschliffen und da kann man nicht ewig mit Provisorium herum laufen.

Aber da ich sonst nie fehle, sagt der Chef auch nichts und ich brauche auch kein Attest, wenn es in der Arbeitszeit fallen würde. VW

Daimentree 
Fragesteller
 25.01.2013, 21:23

ja überstunden schieben muss ich auch oft und wir sind mit dem firmenauto auch weiter weg unterwegs da kann ich auch nicht früher alleine abhauen.. naja irgendwas ist immer besch.....:) Den Termin den ich hatte war ne Untersuchung von meiner Schulter die ich mir auf der Arbeit geschädigt hab.

Viel25wissender  26.01.2013, 09:48
@Daimentree

Hallo Wenn es dir auf der Arbeit passiert ist, hast du wohl das Recht zum Arzt zu gehen. Dann wäre das ja als Arbeitsunfall an zu sehen. Und da kann der Chef dir das nicht verbieten, sonst macht er sich strafbar. Das läuft dann ja über die Genossenschaft. VW

Du bist gehalten, deine Arzttermine so zu legen, dass die Arbeitszeit nicht beeinträchtigt ist (also im Normalfall abends). Für manche Untersuchungen kannst du keinen Wunschtermin bekommen, dann gehst du in der Arbeitszeit und nimmst dir einen halben Tag frei, Natürlich ist es deinem Chef nicht verboten, dich auch ohne Urlaub zum Arzt gehen zu lassen.

Daimentree 
Fragesteller
 25.01.2013, 20:35

Problem ist in letzter Zeit das ich bis spät abends arbeiten muss und abends für termine keine zeit mehr bleibt... Also Urlaub in jedem Fall? Oder reicht bei wichtigen Terminen Eine bescheinigung vom Arzt

Schuhu  25.01.2013, 21:15
@Daimentree

Das musst du mit eurer Personalabteilung besprechen. Normalerweise musst du Urlaub nehmen.

Familiengerd  27.01.2013, 01:02

Diese Antwort ist nur teilweise richtig!

Natürlich soll ein Arzttermin zunächst einmal so eigerichtet werden, das die Arbeit davon nicht beeinträchtigt wird, also nicht während der Arbeitszeit.

Allerdings:

Handelt es sich aber um einen zwingenden Termin (z.B. bei akuten Schmerzen) oder um einen Termin, auf den der Arbeitgeber keinen Einfluss hat (z.B. am Morgen bei "Nüchternheit" zur Blutabnahme), dann darf der Arzt auch ohne Nachteile für den Arbeitnehmer während der Arbeitszeit aufgesucht werden und der Arbeitgeber ist zur Entgeltfortzahlung verpflichtet (der Arbeitnehmer muss dann nicht frei/Urlaub nehmen).

In diesem Fall gilt BGB § 616: "Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird."

im notfall darfst du auch "so" zum arzt gehen. termine ohne notfall aber gehen auf überstunden oder gleitzeit, es sei denn, du hast eine bescheinigung, dass du chronisch krank bist.