Müssen Arbeitgeber/rinnen Ohrenarzt Termine während der Arbeitszeit als bezahlte Freistellung anerkennen, wenn eine ärztliche Bescheinigung hinterlegt wird?
Frage siehe oben.
6 Antworten
Nur wenn auch bestätigt wird, dass der Termin nicht außerhalb der Arbeitszeit gelegt werden konnte (z.B. wegen Öffnungszeiten oder Dringlichkeit)
Bei Gleitzeit ist es eh egal, da müssen die Stunden nachgearbeitet werden
Sofern denn der Termin im Gleitzeitkorridor liegt.
Nur wenn auch bestätigt wird, dass der Termin nicht außerhalb der Arbeitszeit gelegt werden konnte (z.B. wegen Öffnungszeiten oder Dringlichkeit)
Dann ist der Arbeitgeber zunächst einmal nur zur Gewährung von Freizeit für die Wahrnehmung des Termins verpflichtet.
Ob er diese Freizeit auch bezahlen muss, hängt davon ab, ob die Bestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" anzuwenden ist oder aber ihre Anwendung ausgeschlossen oder durch eigene vertragliche Regelungen, die diesen Fall für eine bezahlte Freistellung nicht enthalten, ersetzt wurde.
Kommt drauf an, was die Betriebsordnung, wenn es eine gibt, dazu sagt.
Unabhängig von einer "Betriebsordnung" muss der Arbeitgeber Freizeit für den Arztbesuch gewähren, wenn dieser Termin aus medizinischen oder praxisorganisatorischen Gründen nur während der Arbeitszeit wahrgenommen werden kann.
Ob er diese Freizeit auch bezahlen muss, hängt davon ab, ob die Bestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" anzuwenden ist oder aber ihre Anwendung ausgeschlossen oder durch eigene vertragliche Regelungen (z.B. eine von Dir genannte "Betriebsordnung"), die diesen Fall für eine bezahlte Freistellung nicht enthalten, ersetzt wurde.
Nein, müssen sie nicht.
Das ist so undifferenziert/pauschal schlicht und einfach falsch.
Erstens muss der Arbeitgeber Freizeit für den Arztbesuch gewähren, wenn dieser Termin aus medizinischen oder praxisorganisatorischen Gründen nur während der Arbeitszeit wahrgenommen werden kann.
Zweitens muss der Arbeitgeber diese Freizeit dann auch bezahlen, wenn die Anwendung der Bestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" nicht ausgeschlossen oder nicht durch eigene vertragliche Regelungen, die diesen Fall für eine bezahlte Freistellung nicht enthalten, ersetzt wurde.
Nein. Arzttermine müssen nie bezahlt werden. Du musst die Zeit nacharbeiten oder einen anderen Ternin nehmen, wenn Ihr keine flexiblen Zeiten habt.
Bei meinem alten Arbeitgeber musste man Urlaub nehmen.
Nein. Arzttermine müssen nie bezahlt werden.
Das ist so undifferenziert/pauschal schlicht und einfach falsch.
Erstens muss der Arbeitgeber Freizeit für den Arztbesuch gewähren, wenn dieser Termin aus medizinischen oder praxisorganisatorischen Gründen nur während der Arbeitszeit wahrgenommen werden kann.
Zweitens muss der Arbeitgeber diese Freizeit dann auch bezahlen, wenn die Anwendung der Bestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" nicht ausgeschlossen oder nicht durch eigene vertragliche Regelungen, die diesen Fall für eine bezahlte Freistellung nicht enthalten, ersetzt wurde.
Nein, man wird für die Zeit des Arzt Termins natürlich nicht bezahlt.
Das ist so undifferenziert/pauschal schlicht und einfach falsch.
Erstens muss der Arbeitgeber Freizeit für den Arztbesuch gewähren, wenn dieser Termin aus medizinischen oder praxisorganisatorischen Gründen nur während der Arbeitszeit wahrgenommen werden kann.
Zweitens muss der Arbeitgeber diese Freizeit dann auch bezahlen, wenn die Anwendung der Bestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" nicht ausgeschlossen oder nicht durch eigene vertragliche Regelungen, die diesen Fall für eine bezahlte Freistellung nicht enthalten, ersetzt wurde.