Darf der Arbeitgeber einen Urlaubstag wg. Arztbesuch verweigern?

10 Antworten

Es ist ja schon super,d ass Du das mit Urlaubstag deichseln willst. Der AG muiss seinem AN ermöglichen, wichtige Arzttermine wahrzunehmen. Und dass Termine bei Fachärzten gerne 4-6 Wochen Vorlaufzeit haben, weiss auch jeder. Was für eine Lösung bietet Dir denn der AG an? Es liegt doch auch in seinem Interesse, dass Du das klären lässt. Und mit paar Wochen "Vorwarnzeit" ist doch gut!

bei was akutem gäbs ne AU und dann würd er erst recht doof gucken.

Klar gefällt das dem AG nicht so, aber hey.. Du gibst sogar nen Urlaubstag dafür und Du fragst nicht grad, weil Du Dir den Fingernagel eingerissen hast. :-C Dein AG muss Dir den Arztbesuch ermöglichen.

Versuches niemals, für einen Arztbesuch Urlaub zu kriegen! Du kannst dem Arbeitgeber auch bescheid sagen, dass du an dem und dem Tag um die und die Uhrzeit einen Arzttermin hast und später anfängst bzw. später aufhörst. Der Arzt gibt dir dann eine Bescheinigung für den Arbeitgeber mit, die du denen vorzeigen musst.

Wenn du dich nämlich jetzt für die Zeit des Arztbesuchs krankschreiben lässt, könntest du eine Abmahnung kriegen, wenn der Chef ganz "vergesslich" ist. Wenn ein Arbeitgeber vergeblich versucht, für einen Tag Urlaub zu bekommen und sich dann an eben diesem Tag krankschreiben lässt, ist das (soweit ich weiß) ein Abmahnungsgrund. Du hast ihm vielleicht mitgeteilt, dass du den Tag wegen dem Arzttermin brauchst, aber wenn der AG das "vergisst" bist du am A****.

Der AG ist aber verpflichtet, dir die Zeit zu geben, die du für den Arztbesuch brauchst. Denk nur an die Bescheinigung vom Arzt!

Der Arbeitnehmer muss für einen Arztbesuch überhaupt keinen Urlaub nehmen, sondern kann sich krankschreiben lassen - was ich bei diesem Chef auch empfehlen würde.

Du hast immer das Recht zum Arzt zu gehen, auch ohne dafür Urlaub zu nehmen. Mit einer Bescheinigung vom Arzt muss der Arbeitgeber die Zeit auch bezahlen.

Die Alternative wäre, dich für den Tag vom Arzt arbeitsunfähig schreiben zu lassen. Das musst du dem Arzt dann vorher schildern.

Ganz davon abgesehen, dass es in diesem Fall ja wohl sicher auch im Interesse des Arbeitgebers ist sicher zu stellen, dass ein LKW-Fahrer sicher fahren kann.