Teppichboden in der Mietwohnung - Vermieter weigert sich anderen Boden zu verlegen?

9 Antworten

Nur,wenn Dir mietvertraglich ein Parkett- oder Laminatboden zugesichert wurde.

Falls Du den Teppichboden vom Vormieter übernommen hast, wäre er Dein Eigentum und Du müßtest auch für einen neuen Bodenbelag sorgen.

Falls der Teppichboden mitvermietet wurde, schuldet der Vermieter lediglich die Funktionalität des Bodes.

Bei der Anmietung wirst Du ja den Zustand des Teppichbodens gesehen haben und hast diesen Zustand letztlich mit dem Abschluß des Mietvertrages akzeptiert.

Der Teppichboden ist mitvermietet. Er  gehört also zur Mietsache. Diese ist in einen zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand an den Mieter zu übergeben. So will es der Gesetzgeber. Wenn es sich hier um einen Belag handelt, der erhebliche Gebrauchsspuren aufweist (die nicht von dir verschuldet sind) und der schon ca. 8 bis 10 Jahre alt ist, so hast du durchaus Anspruch auf Ersatz. Konkret kann das natürlich nur vor Ort eingeschätzt werden. Keinen Anspruch hast du jetzt auf Laminat oder PVC-Boden, nur gleichartigen und gleichwertigen Belag. Eine Mietminderung wegen des schlechten Zustandes ist, da dieser bei Mietbeginn bekannt war, nicht möglich. Ein Anspruch auf Reparatur ist allerdings unverjährbar.

Mein Vermieter weigert sich hingegen einen neuen anderen Boden (Parkett, Laminat) zu verlegen.

Du bist ja echt lustig. Du mietest ´ne Wohnung mit Teppichboden und erwartest dann dann der Vermieter Laminat oder sogar Parkett verlegt. Wenn der Teppich nun schon so hin ist, dann kannst du maximal Teppichboden der gleichen Qualität erwarten. Dein Vermieter weigert sich zu Recht deine Sonderwünsche zu erfüllen.

Von wem hast du denn den Teppichboden übernommen? Vom Vermieter oder vom Vormieter?

Ich habe meine Wohnung übernommen mit Teppichboden.

Verstehe. Und was genau war dir darüber unklar, als du entsprechenden Mietvertrag unterschrieben hast?

Mein Vermieter weigert sich hingegen einen neuen anderen Boden (Parkett, Laminat) zu verlegen.

Ja und? Du hast doch ausdrücklich Teppichboden als Bodenbelag gemietet. Natürlich weigert er sich - würdest du doch auch, wenn der Käufer deines Wagens nachträglich Sportledersitze verbaut verlangt, weil ihn der Colafleck auf dem Stoffkaromuster nun stört?

Habe ich da keine rechtlichen Ansprüche drauf?

Nein: Das Eigentum des VM bleibt, wo es ist. Du kannst dir einen anderen Bodenbelag in einer anderen Wohnung suchen, aber nicht in dieser :-O

G imager761