Laminat verlegen trotz Verbot lt. Mietvertrag

8 Antworten

Das fachgerechte Verlegen von Laminatböden ist ohne Einverständnis des Vermieters grds. erlaubt.

Wenn es dadurch aber zu Lärmbelästigungen durch Trittschall in der darunter liegenden Wohnung kommt, kann der Vermieter verlangen, dass der frühere Zustand wiederhergestellt wird :-(

Insbesondere dann, wenn Trittschallfreiheit durch Teppichbelag (anderen Mietern) zugesichert wurde oder der Trittschall gem. DIN 4109 in der Fassung von 1989 v. max. 53 dB überschritten wäre, so der BGH m. Urteil v. 17. Juni 2009 - VIII ZR 131/08:-O

G imager761.

Na ja, wer will schon dieses Giftzeugs in seinem Haus und bei kleinsten Schäden muß es als Sondermüll teuer entsorgt werden; diese Kosten und Lasten trägt ein Mieter meist nicht. Ich kann die Vermieter verstehen.

Teppichboden durch Laminat ersetzen laut Vermieterin nicht erlaubt Frage von machineZoomachineZoo |29.01.2014 - 11:11

Das Thema ist doch nun bereits hinlänglich durchgekaut! Außer dem Zusatz, dass die Vermieterin sogar schriftlich im Mietvertag auf das Verbot des Einbringens von Laminat hingewiesen hat, ist Ihre Frage folglich nicht sonderlich neu!

Halten Sie sich einfach an getroffene Abreden und Sie fliegen nicht aus der eben erst bezogenen Wohnung wieder raus!

Eine Rechtsstreit wird Sie viel Lehrgeld kosten!

Na gut dann haken wir das Thema hiermit ab, dass ich so gesehen von vornherein nicht das Recht habe dort einen Laminatboden zu verlegen ist mir ja bewusst.

Werde mir noch gründlich überlegen ob ich nicht vielleicht auf einen schönen Teppichboden zurück greife oder einfach "des Laminat nei hau" und dann nochmal einen Thread bei gutefrage.net eröffne der dann lautet "Laminat geräuschlos verlegen" oder "Teppichboden + Trittschalldämmung x 3 = lautloses Laminat?"

Aber mal Spaß bei Seite, vielen Dank für die guten und aufschlussreichen Antworten!

@machineZoo

Übrigens noch ein Tip: Bei alten Teppichböden, die länger als 10 Jahre liegen, kann der Mieter je nach Grad der Abnutzung und Verschmutzung durch Vormieter auf der Verlegung eines neuen Teppichbodens auf Vermieterkosten bestehen!

Im Mietvertrag hat die Vermieterin (ältere Dame) mit der Hand reingeschrieben das kein Holz- oder Laminatboden verlegt werden darf.

ja, wer hat denn den vertrag unterschrieben? du als mieter und die vermieterin: DU bist also sogar schriftlich mit ihr darüber einig gewesen, dass kein lamiat verlegt wird. tust du es dennoch, wirst du vertrags-brüchig (fristlose kündigung könnte die folge sein).

du könntest um eine vertragsänderung diesbezüglich bitten und erst dann das laminat verlegen... oder ausziehen.

Verlegen Sie ohne Genehmigung einen neuen Boden, dann riskieren Sie die fristlose Kündigung Ihres Mietverhältnisses! Sie können keine bestandstechnischen Veränderungen an der Wohnung ohne Genehmigung des Vermieters/Eigentümers vornehmen! Schauen Sie in Ihren Mietvertag; da finden Sie was dazu!

Verlegen Sie ohne Genehmigung einen neuen Boden, dann riskieren Sie die fristlose Kündigung Ihres Mietverhältnisses!

Rechtsgrund für diese Behauptung?

Vielmehr hat der BGH m. Urteil v. 17. Juni 2009 - VIII ZR 131/08 unter Nr. 7 audrücklich festgestellt: "Eine reine Veränderung des Bodenbelags werde jedoch in der Rechtsprechung jedenfalls zum Wohnungseigentumsrecht nicht als bauliche Änderung angesehen. Gleiches müsse im Wohnraummietrecht gelten."

Ich gehe allerdings davon aus, dass bei der Verlegung weder Zargen noch Türblätter gekürzt noch Abschlussleisten an die vorhanden Fussleisten angenagelt oder an der Wand verdübelt werden, eine fachgerechte, schwimmende Verlegung mit allseitigem Rand von mind. 10 mm wie ausreichende Trittschalldämmung eingehalten wird und das Verbot "Im Mietvertrag mit der Hand reingeschrieben" unwirksam ist, weil es sich um einen Formularmietvertrg handelt, keine ausgehandelte Vereinbarung im individuellen Mietvertrag bzw. einem Übergabeprotokoll.

G imager761

@imager761

Sie setzen einiges voraus was niemand beantworten kann, bis auf die Tatsache, dass die Verlegung von Laminat handschriftlich im Mietvertag ausdrücklich gegenseitig anerkennend vermerkt, als nicht zulässig, zwischen den Parteien wirksam vereinbart ist!