mein laminat ist durch katzenurin von meiner katze beschädigt.muss ich während der mietdauer einen neuen boden verlegen,das fordert mein vermieter?

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Während der Mietdauer musst Du nicht renovieren solange die Bausubstanz des Gebäudes nicht gefährdet, oder andere Mieter dadurch belästigt werden! Bei einem Auszug ist das dann was anderes, obwohl es selbst dort Meinungsunterschiede gibt (siehe folgender Artikel)

Muss ein Mieter für die durch seinen Hund oder seiner Katze verursachten Schäden in der Wohnung aufkommen?

Nach Ansicht des Landgerichts Koblenz müsse der Mieterfür Parkettkratzer, die durch die Haltung seines Hundes an der Mietwohnung entstehen, haften. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Schäden durch die artgerechte Haltung entstanden oder der Vermieter die Tierhaltung genehmigt hat. Es sei Aufgabe des Mieters im Rahmen seiner Obhutspflicht alles Mögliche und Zumutbare zu unternehmen, um Schäden von der Wohnung fernzuhalten. Dies könne dadurch bewirkt werden, dass der Hund Sockenerhält oder Teppiche ausgelegt werden (Landgericht Koblenz, Urteil vom 06.05.2014, Az. 6 S 45/14). Der gleichen Auffassung war das Amtsgericht Schöneberg in einem Fall, in dem die Katze einer Mieterin mit ihren Krallen den Handlauf eines Treppengeländers zerkratzt hatte (Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 04.03.2010, Az. 9 C 308/09).

Eine andere Ansicht vertrat aber noch die Vorinstanz zurEntscheidung des Landgerichts Koblenz. Denn nach Einschätzung des Amtsgerichts Koblenz stehe einemVermieter wegen durch einen Hund verursachte Parkettkratzer dann kein Anspruch auf Schadenersatz zu, wenn der Vermieter die Hundehaltung genehmigt hat und die Kratzer durch eine artgerechte Haltung des Tiers entstanden sind. In einem solchen Fall seien die Schäden vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfasst. Nur bei Schäden, die nicht mehr auf eine normale und artgerechte Fortbewegung des Hunds zurückzuführen sind, komme eine Haftung des Mieters in Betracht. Dies könne etwa bei Kratzer durch Scharren an einer bestimmten Stelle, Springen oder plötzliches Abstoppen der Fall sein (Amtsgericht Koblenz, Urteil vom 20.12.2013, Az. 162 C 939/13, ebenso Amtsgericht Köpenick, Urteil vom 23.03.1999, Az. 8 C 126/98).

Solange du noch in der Wohnung wohnst musst du nichts erneuern. Aber wenn du ausziehst auf jeden Fall. Hat denn der Vermieter die Katze überhaupt erlaubt? Wie kommt der plötzlich auf die Idee, den Boden zu kontrollieren? Das mit der Katze solltest du allerdings regeln. Die zerstört sonst noch mehr Bodenbeläge mit ihrer Pinkelei.

gehört es zum "normalen" Abwohnen/abnutzen ?

wohl kaum

und umgekehrt

würdest du ne versiffte Wohnung anmieten