Teilzeitarbeit während der Scheidung?

6 Antworten

ihr seit inzwischen geschieden? Dann sollte doch die Begrenzung von dem nachehelichen Unterhalt dort festgeschrieben sein. Wende Dich nochmals an Deinen Anwalt was
im Rahmen des 2013 eingeführten § 1578 b BGB geprüft wurde , ob bei Dir wirklich ehebedingte Nachteile vorliegen und Du deswegen längere Unterstützung erhalten kannst...das wäre, Du hast nach der Hochzeit Deine Berufstätigkeit aufgegeben und Eure Ehe dauerte unter den Bedingungen so ca. 20 Jahre.... Er war Alleinverdiener!!

Im Übrigen gilt der Grundsatz, dass beide Eheleute nach Scheidung eigenverantwortlich für ihren Unterhalt verantwortlich sind.

Überlege auch mal Deine Tochter zu Deinem Ex zu geben, denn es ist wirklich nicht gut für sie, wenn Du sie runter ziehst... :(( bestimmt habt ihr mehr von einander, wenn sie Dich immer mal besucht... dann freust Du Dich drauf und ihr könnt mit guter Laune Eure Treffen genießen :))

Wurst1a 
Fragesteller
 12.03.2014, 12:52

Toller Vorschlag, meine Tochter zu meinem Ex zu geben. Ich schreibe meinen Kindern diesbezüglich nichts vor. Sie entscheiden ganz allein über den Kontakt zu ihm. Sie lieben ihren Papa und der Kontakt zu ihm hält sich in Grenzen. Das wäre für sie eine Strafe, sollte ich sie zu ihm geben !!! wie du es nennst. Werde ich niemals tun. Und sie würde es niemals wollen.Meine Tochter und ich sind beste Freunde.

himako333  14.03.2014, 06:41
@Wurst1a

Du hast oben geschrieben...Meine Tochter und ich mussten uns gegenseitig hochziehen, um nicht zugrunde zu gehen.... das finde ich ziemlich heftig, wieso sollte eine gesunde Jugendliche zugrunde gehen :((, wenn nicht der Einfluss der Bezugperson negativ stärkend wirkt .

Meine Tochter und ich sind beste Freunde..... für den besten Freund tut man alles damit der nicht runter gezogen wird... lebt dem Freude und Zuversicht vor, verzichtet auf Kontakte wenn diese ihn runterziehen ..

Habe mir gerade deine erste Frage durchgelesen. du hast auch einen Anwalt? der müßte das eigentlich wissen? Dein Mann wird kaum sagen, daß du nichts arbeiten mußt, wenn es dir so schlecht ging, es geht wohl ums "Zahlen" u. der Anwalt von ihm ist auf seiner Seite, was sonst! Versuche so viel Gutachten als möglich von den behandelnden Ärzten zu bekommen u. lege sie vor. Ich denke, mehr kannst du nicht machen. Viel Erfolg damit!

In einer Ehe besteht die Verpflichtung zum gegenseitigen Unterhalt, da spielt es vordergründig keine Rolle, "wie sehr" man füreinander einzustehen hat, sondern dass man dies überhaupt zu tun hat - und keiner würde und dürfte dem anderen eine Krankheit zum Nachteil gedeihen lassen....
Ist eine Ehe am Scheitern und die Partner haben sich bereits getrennt, stellt sich dann erst die Frage, in welchem Umfang sie füreinander aufkommen müssen....dass sie es bei Bedürftigkeit des anderen tun müssen, steht ebenfalls außer Frage....
Wenn Du während der Trennungszeit nachweislich krank warst und dadurch nicht "voll erwerbsfähig", so hattest Du Anspruch auf den entsprechenden Trennungsunterhalt. Nachträglich könnte auch nicht mehr zurückgefordert werden, was einmal zugesprochen wurde...

Der Einwand des Anwalt des Mannes ist aber in der Hinsicht "verständlich", dass er verpflichtet ist, das "Bestmögliche" für seinen Mandanten rauszuholen.... Er macht halt seinen Job...

Was Anwälte schreiben ist erst einmal zweitrangig, denn schließlich schreiben die das, was ihnen durch ihren Mandanten aufgetragen wird. Der Anwalt deines Mannes, wird erst einmal die Meinung deines Mannes vertreten. Die Entscheidungen treffen erst die Gerichte.

Natürlich kann es durch die Trennung und die damit verbundenen geänderten Lebensumstände und auch durch Depression zur Einschränkung der Arbeitsfähigkeit gekommen sein (zeitlich beschränkt). Gerade wenn man weiß, das eine Behandlung durch einen Psychologen / eine Psychologin meist längerfristig erfolgt kann nicht zwangsweise von einer kurzfristigen Einschränkung ausgegangen werden. Ein entsprechendes Gutachten, das dies belegt wird vor Gericht sicher entsprechend berücksichtigt werden.

Außerdem kann dein EX Mann nur gegen zukünftigen Unterhalt vor Gericht ziehen, falls er schon was gezahlt hat, dann kann er nicht rückwirkend Geld zurück fordern.

Grundsätzlich musst Du in Vollzeit berufstätig sein - in Deinem früheren Beruf oder in irgendeinem anderen beruf, wo Du einen Job finden kannst.

Wenn Du behauptest, wegen Krankheit nicht voll erwerbsfähig zu sein, so musst Du dies beweisen. Außerhalb eines gerichtlichen Unterhaltsprozesses kannst Du selber einen Gutachter beauftragen. Die üblichen "Krankschreibungen" oder 3-zeilige Gefälligkeitsatteste von Hausärzten reichen leider nicht aus.

Wenn bereits ein Gerichtsverfahren läuft, wird das Gericht einen Gutachter bestellen.