Scheidung was soll ich machen und wo fange ich zuerst an?

7 Antworten

Als erstes muss du dich von deinem Mann trennen (getrennt von Tisch und Bett für mindestens zwölf (12) Monate), danach kannst du die Scheidung einreichen. Vor Ablauf des Trennungsjahres solltest du auch nicht zu einem Anwalt gehen, kostet nur unnötig Geld.

Ich kann deine Situation nicht beurteilen, aber solange dein Mann "nur" Alkoholiker ist und ansonsten friedlich und ein ruhiger Mensch ist, solltest du gut prüfen, ob eine Scheidung hilft.

Für zwei Menschen mag das Geld in einem Haushalt reichen, für zwei Menschen in zwei Haushalten garantiert nicht. Und da deine Tochter nicht arm ist (sie besitzt die eine Haushälfte), wird sie für dich Unterstützung leisten müssen.

sassenach4u  19.05.2016, 10:13

Nur Alkoholiker, na du bist mir einer. Hast du mal mit einem zusammengelebt, auch wenn er friedlich ist? Du kennst dich nicht gut aus im Leben, scheint es.

habakuk63  19.05.2016, 11:27
@sassenach4u

Meine Mutter war Alkoholikerin und mein ältester Bruder auch. Meine erste Frau hat mit den AA zusammengearbeitet und dort regelmäßig Vorträge gehalten. Bitte auch meine "" "" beim nur mitlesen, ich kann mir gut vorstellen, dass es überhaupt nicht einfach ist.

Ob du dich trennst oder scheiden lässt ist deine Entscheidung, ich habe eine gute Prüfung angeraten, ob eine Scheidung hilft.

Ich wünsche dir nicht einen Bruchteil meiner (schlechten) Erfahrungen in diesem Leben.

1. Du suchst dir einen guten Anwalt für Familienrecht. Der klärt mit dir dann alle Schritte ab, die für eine Scheidung erforderlich sind. Dazu gehören auch Unterhaltszahlungen, die dein Mann für dich aufbringen muß.

2. Ich würde das Sozialamt aufsuchen und die Situation schildern. Die sind dir finanziell und bei der Wohnung behilflich, wenn dein Mann nicht oder nicht ausreichend zahlt.

3. Wenn dein Mann ebenfalls im Grundbuch für das Haus eingetragen ist: 

  • Entweder Haus verkaufen - dann wird der erzielte Preis abzüglich aller Kosten entsprechend der Anteile aller im Grundbuch eingetragenen Personen aufgeteilt. Oder
  • Dein Mann muß dir deinen Anteil abkaufen - dich auszahlen

Ist dein Mann nicht mit im Grundbuch eingetragen, hat er auch keine Ansprüche auf das Haus.

Viel besser wäre allerdings, wenn dein Mann sein Problem erkennt und sich helfen lässt. Wende dich mal an eine Suchtberatungsstelle - die sind auch für Angehörige eines Alkoholikers da.

Erstmal zum Anwalt, dort wirst Du über alles gut beraten.

Du solltest vor dem Problem nicht wegrennen dein Mann braucht Hilfe, alkoholsucht ist kein spaß und zerstört den Menschen komplett

caroline61 
Fragesteller
 18.05.2016, 21:53

Danke für die Antwort, ich würde ihn so gerne helfen wollen, er geht sehr umsorgt mit uns um aber er trinkt viel und heimlich und ich habe es nicht geschafft in 20 Jahren ihn davon abzubringen. Einer von uns Beiden geht daran kaputt und das bin ich.Ich kann so nicht mehr mit ihm zusammenleben und er lässt sich nicht helfen, weil er es sich nicht eingesteht, dass er Alkoholiker ist.

sassenach4u  19.05.2016, 10:16
@caroline61

Geh, schnell und bald. er wird sich nicht ändern, alle Beschwörungen sind Luftnummern. Du musst morgens aufstehen, in den Spiegel schauen können und sagen "Ja, heute wird ein schöner Tag!" und nicht "Was wird heute wieder passieren, wie wird er drauf sein, wie viel wird er getrunken haben..." Nein, manchmal warten wir zu lange, hoffen, dass Liebe sie zur Vernunft bringt, die Flasche lieben sie aber mehr.

Alles, alles Gute für dich (bei mir waren es 28 Jahre...)

1. Die gehst zuerst zu einer für deinem Wohnort zuständigen Familienberatungsstelle. Häufig läuft das über Kirchenorganisationen wie Caritas oder Diakonie.

2. Danach musst zu einem Familien-Rechtsanwalt gehen (wo ist egal). Dafür brauchst du aber Geld.

3. Du musst dich natürlich arbeitslos melden. Dass machst du am besten beim Jobcenter, da du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast. Im Jobcenter gibt es dann auch das Hartz4.

4. Die Finanzdinge nach der Scheidung sind alle gesetzlich geregelt. Darüber musst du dir jetzt noch keine Gedanken machen.

Schwieriger ist die Zeit davor, da du deinen Mann praktisch um Unterhalt bitten musst. Weigert er sich und du beantragst deshalb Hartz4, wird das Amt auf ihn zugehen. Du musst aber gute Gründe vorbringen können, warum es nicht mehr zumutbar ist, bei ihm zu wohnen.

Wenn du ausziehst, solltest du auf jeden Fall deinen Lebensunterhalt für drei bis sechs Monate vorstrecken können. Oder jemand muss dir im Zweifelsfall das Geld leihen können.

5. Unbedingt die Tochter in die Sache einbeziehen. Sie kann als Vermittler dienen, sollte es mit deinem Gatten Ärger geben.