Scheidung hart IV, unterhalt, teilzeit?

5 Antworten

rofl. Dein Selbstbehalt gegenüber Deinem Mann liegt bei 1200€.

D.h. Du mußt keinen Unterhalt zahlen.

Wenn er sich viel um die Kinder gekümmert hat, dann kann er durchaus aufs Wechselmodell pochen.

Du kannst wie bisher Hartz 4 aufstocken und Dir steht für die Scheidung Prozesskostenhilfe zu.

Hallo Eva, Du hast ja schon gute Antworten, deswegen gehe ich nur auf Deine Frage zum Wechselmodell ein..::

Du kannst dich dagegen aussprechen, nutze auch das Argument die Geschwisterkinder sollen nicht getrennt werden!, da dies beide Kinder zusehr belastet. Wende Dich ggf. ans Jugendamt.

alles Gute für Dich .. m.l.G. ;)himako

Du wirst im Falle einer Trennung zwar keinen Unterhalt von Deinem Mann erwarten können, da er HartzIV bekommt. Aber da Du "nur" 700 netto verdienst, wirst Du auch keinen Trennungsunterhalt an ihn zahlen müssen. Des weiteren bekämest Du natürlich für beide Kinder Kindergeld und kannst von der Unterhaltskasse Unterhaltsvorschuss für das 3-jährige Kind beantragen. Gegebenenfalls noch Wohngeld, etc.

Aber keine Sorge. Deinen Mann musst Du bei Deinem Einkommen nicht finanziell unterstützen. Besorge Dir in jedem Fall einen Beratungsgutschein vom Amt und schalte umgehend einen Anwalt / eine Anwältin ein.

Für deine Scheidung brauchst du eh einen Fachanwalt und der wird dich auch beraten wenn es darum geht das deine Kinder beide bei dir bleiben,der wird für dich dann auch eine Beihilfe bei Gericht beantragen,dann musst du nichts zahlen !

Wenn du schon ALG - 2 ( Hartz - 4 )  bekommst,dann stellst du beim Jobcenter einen Antrag auf Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum,der dürfte ca. 75 qm haben,was er dann kosten dürfte wird dir das Jobcenter genau sagen.

Kannst aber im Internet auch mal eingeben ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " oder du gibst ein ,, angemessene KDU " und dazu deine Stadt in der du wohnst,dann hast du schon mal einen ersten Überblick.

Dazu könntest du dann für die neue Wohnung ggf.eine teilweise Erstausstattung bekommen,denn du wirst ja nicht alles mitnehmen können.

Für dein kleines Kind kannst du beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen,dass sind derzeit 144 € und natürlich steht dir das Kindergeld von 2 x 188 € für deine Kinder zu.

Das Kindergeld und der Unterhaltsvorschuss ist dann bei ALG - 2 Bezug Einkommen des jeweiligen Kindes und wird auch vorrangig nur auf des Bedarf bzw.Leistungen angerechnet.

Deinem noch Mann musst du mit diesem Einkommen keinen Unterhalt leisten,da müsstest du auch ohne Kinder mehr als 1200 € Nettoeinkommen haben,denn das ist dein Selbstbehalt gegenüber deinem noch Ehemann.

Dir und den Kindern würde dann derzeit folgendes zustehen :

- Regelsatz du 399 €

- Alleinerziehenden Mehrbedarf für 2 Kinder unter 16 Jahren 36 % deines Regelsatzes = 143,64 €

- Regelsatz Kind 3 Jahre ( 0 - 5 ) derzeit 234 €

- Regelsatz Kind 13 Jahre ( 6 - 13 ) derzeit 267 € ( ab 14 - 17 ) dann 302 €

- dazu kommt dann die angemessene KDU - also die Warmmiete

Der Bedarf ohne die KDU - würde dann alleine schon bei min. 1043,64 € pro Monat liegen.

Angenommen die angemessene KDU - würde bei 600 € pro Monat liegen,dann würde das ein Bedarf von ca. 1643,64 € ergeben.

Das würden dann für jeden von euch 1 / 3 der KDU - sein und der Regelsatz dazu und bei dir noch der Mehrbedarf und das ergibt den einzelnen Anspruch.

Würde also beim kleinen Kind dann 234 € Regelsatz sein + die angenommenen 200 € Kopfanteil der KDU = 434 € Bedarf,ein Einkommen würde dann das Kindergeld von 188 € + 144 € Unterhaltsvorschuss sein,also diese 332 € von den 434 € abgezogen.

Es würden dann vorerst eine Differenz von ca.102 € bleiben !

Deinem großen Kind stünden 267 € Regelsatz + die 200 € KDU - zu,also dann ca.467 € und Einkommen hätte es nur 188 € Kindergeld,bleibt eine Differenz von ca. 279 €.

Dir würden 399 € Regelsatz zustehen + 143,64 € Alleinerziehenden Mehrbedarf + die angenommenen 200 € Kopfanteil der KDU = ca. 742,64 € pro Monat.

Wenn du 700 € Nettoeinkommen hast,dann solltest du ca. 850 € Brutto haben und auf dieses Bruttoeinkommen werden dir dann Freibeträge nach § 11 b SGB - ll berechnet und theoretisch von deinem Netto abgezogen,dass verringert dein anrechenbares Einkommen und erhöht den Anspruch deiner Aufstockung.

Du hättest dann bei 850 € Brutto Freibeträge von 250 € und diese würden dir dann theoretisch von deinen 700 € Netto abgezogen und würden ca.450 € anrechenbares Einkommen ergeben.

Da dir dann in diesem Beispiel 742,64 € zustehen würden,läge deine Differenz bei ca. 292,64 €.

Zu diesen ca. 292,64 € käme die Differenz vom kleinen Kind,also ca.102 € und dann noch mal ca. 279 € fürs große Kind dazu,dir würden dann in diesem Beispiel ca. 673,64 € als ALG - 2 Aufstockung zustehen.

Das ist ja eine tolle Idee von deinem Mann, aber absolut lächerlich. Mach dir keine Sorgen, er kann verlangen, was immer er will, bekommen wird er nichts.

Stimmt genau. Lasse dich von einem Anwalt beraten der beantrag für dich auch Kostenbeihilfe damit du den Anwalt nicht bezahlen musst.