Teamwork Kündigung.

2 Antworten

Bei einer zweiwöchigen Kündigungsfrist musst Du noch zwei Wochen zur Arbeit gehen.

Flowersproject 
Fragesteller
 22.04.2013, 15:30

was ist wenn ich nicht gehe ?

eins1zwo2  22.04.2013, 15:33
@Flowersproject

Wird ein Arbeitnehmer nach unentschuldigten Fehlen mehrmals erfolglos abgemahnt und schließlich entlassen, so hat er in den ersten 12 Wochen einer Arbeitslosigkeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sozialgericht Dortmund Az: S 5 AL 320/99

In deinem Arbeitsvertrag steht eine Kündigungsfrist drin (z.B. vier Wochen zum Monatsende). D.h. dass du erst dann "frei" von dem Job bist, bis diese Frist eingetreten ist. Bisher hast du deine Kündigung nur ausgesprochen und musst bis zum Erreichen dieser Frist noch arbeiten gehen - dein Chef muss dich so lange auch noch bezahlen.

Für das Beispiel von oben heißt das, du kannst immer erst zum Monatsende kündigen (frühester Kündigungstermin 30.04.2013). Natürlich kannst du schon vorher bescheid geben, dass du kündigst. Wirksam wird es dann erst zum Monatsende.

Dann steht da noch "4 Wochen". D.h. vier WOchen nach deinem offziellem Kündigungstermin ist dein letzter Arbeitstag, also 27. oder 28.05. So lange musst du noch arbeiten gehen und bekommst noch Geld. Es sei denn, du verabredest es anders mit deinem Chef. DAS würde ich mir aber schriftlich geben lassen. Auf jeden Fall würde ich deinem Chef eine schriftliche Kündigung übergeben - und wenn es handgeschrieben ist. Sonst hast du nichts in der Hand, wenn es Ärger wegen der Bezahlung und mit dem Amt gibt.