Kündigung wegen Eigenbedarf,wann darf man ausziehen?
Hallo, Folgende Sache... Uns wurde gekündigt wegen Eigenbedarf.Dies hat auch alles seine Richtigkeit. Als Kündigungsfrist haben wir 9 Monate.
Meine Frage ist aber ,wenn wir eine Wohnung vor Ablauf der 9 Monate finden müssen wir dann noch mal die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten oder können wir da problemlos vorher raus?
4 Antworten
Wir hatten das vor Jahren auch mal. Kurz mit dem Vermieter gesprochen und alles war klar. Wir konnten innerhalb dieser Frist jederzeit ausziehen. Denke das ist bei dir dann auch so, einfach nachfragen
Deine KF beträgt 3 Monate. Die KF des Vermieters 9 Monate. Das ist zu unterscheiden. Du dürftest also zum28. Februar 2015 kündigen (ohne Begründung). Zugang des Kündigungsschreibens beim Vermieter bis 3.12.14 vorausgesetzt wäre das fristgerecht erfolgt. Bitte als Einwurfeinschreiben zwecks Beweis.
Wenn ihr eher raus wollt seit ihr an Eure Frist gebunden. Rechtlich jedenfalls. Aber wie schon geschrieben ist ein Gespräch mit dem Vermieter nicht das verkehrteste.
Sollte dieser aber aus welchem Grund auch immer auf der Frist bestehen müßt ihr selbst kündigen. Eure Frist würde dann nur 3 Monate betragen.
nein, Ihr müsste keine Kündigungsfrist mehr einhalten, Euch wurde nach Ablauf von 9 Monaten gekündigt.
Was Ihr fragen könnt ist ob Ihr früher raus könnt wenn eine Wohnung vorhanden. Viele Vermieter stimmen hier liebend gerne zu.
okay, dann wie gesagt den Vermieter fragen, normalerweise ist der dankbar wenn der bisherige Mieter bei Eigenbedarf früher raus ist.
Einfach fragen.
darum geht es ja...wenn wir früher was passendes finden das wir dann einfach raus können ohne die 3 oder 9 Monate Kündigungsfrist.Kein Vermieter würde für uns 9 Monate eine Wohnung reservieren.