Tatverdacht und durchsucht , was sind meine Rechte?

2 Antworten

Er hat den Mann tätlich angegriffen. Also hat er eine Körperverletzung begangen und das ist sogar auf Video. Also ja, das Verhalten der Sicherheitskräfte war richtig. Du hast nicht dazwischen zu gehen, wenn sie den Täter festhalten wollen. Und schon gar nicht mit Hund!

Für ein Hausverbot braucht der Laden keinen Grund. Der Inhaber des Hausrechts (z.B. der Filialleiter) darf es jederzeit gegen jeden aussprechen, wenn er das angemessen findet.

Ich bezweifle, dass dein Freund unschuldig an der Eskalation war. Mit Sicherheit hat er provoziert und er wurde ja auch erwiesenermaßen handgreiflich. Ohne Grund wird der Filialleiter ihn nicht "verbal angegriffen" haben, wahrscheinlich tat er das gar nicht und dein Freund behauptet das nur, um seine Straftat zu rechtfertigen.

Zunächst mal hättest du der Durchsuchung nicht zustimmen müssen, körperlich durchsuchen dürfen nur Polizei, Ordnungsamt etc.

Weswegen hast du Hausverbot bekommen? Einfach aus Jux und Dollerei wohl kaum...

Der Laden ist Privateigentum, sprich die können Hausverbit geben wem sie wollen und müssen es nichtmals begründen.

Tja, dein Freund hat den Filialleiter angegriffen. Das ist Körperverletzung. Sie hätten deinen Freund festhalten können und die Polizei rufen können. Und du hast, wenn du dich auf dem Grund des Ladens (Parkplatz) aufgehalten hast gegen das Hausverbot verstossen und kannst ebenfalls angezeigt werden.

Manchmal sollte man einfach ne Faust und der Tasche machen und kleine Brötchen backen statt den starken Hermann zu markieren.