Tattoo Motiv geklaut

4 Antworten

als mal aus dem bauch raus: klingt nach betrug und urheberrechtsverletzung. er hat sich eine vorlage machen lassen, die bestandteil einer späteren leistung ist. er verwendet diese unerlaubt (dein geistiges eigentum) um sich woanders a) die leistung der vorlage zu sparen b) sich mit der geklauten vorlage die leistung zu holen, die dir zusteht. ich an deiner stelle würde folgendes machen: in zukunft verlangst du für die vorlagen eine entwurfspauschale. das kann ja ein fester betrag oder ein staffelbetrag sein, falls du mehrere entwürfe machen musst. dieser betrag ist zu zahlen - bevor - du dem kunden die entwürfe aushändigst. kommt es zum finalen auftrag, kannst du die pauschale mit den kosten verrechnen - es kommt für den kunden am ende nicht teurer und du bekommst wenigstens deine zeit ersetzt, in der du ja für ander kunden hättestarbeiten können. wer das nicht will, den schick nach hause - keiner würde umme arbeiten, oder?

Ist mies, ist aufgrund Urheberrechts auch "nicht so einfach" erlaubt aber realistisch gesehen kannst du nichts dagegen machen. Merke es dir für das nächste Mal -> fürs zeichnen im Vorfeld etwas verlangen.

geht ganz einfach - die entwürfe mit datum versehen und per einschreiben in einem versiegelten umschlag an sich selber schicken. auf die art bekommt man belastbare dokumente...

Ein abstraktes ideelles "Motiv" - also etwa "Schlange um Schwert" oder "Ritter tötet Drache" - ist nie geschützt, eine konkrete künstlerische Umsetzung eines solchen Motivs aber manchmal schon -> s. UrhG § 2 und Wikipedia - Schöpfungshöhe.

Frage 1. Darf sich der Kunde nun von diesem Werk (so es ein geschütztes ist) eine Kopie anfertigen?

Frage 2: Darf der Kunde dieses Werk Dritten zugänglich machen?

Frage 3: Dürfen Dritte dieses Werk verwenden, stechen, verbreiten?

Zu Frage 1 kann man ja mal UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch studieren. Oder vorher schon UrhG § 15 Allgemeines in Verbindung mit UrhG § 16 Vervielfältigungsrecht.

Ein Recht auf eine Kopie ist demnach schwer zu erkennen.

Zu Frage 2 lese man § 15 und § 17 Verbreitungsrecht. Allerdings ist eine Einzelperson keine Öffentlichkeit in dem Sinne.

Zu Frage 3 ist aber klar: Der Kunde darf keine Privatkopie auf Haut gegen Entgelt anfertigen lassen, schreibt § 53.

Gruß aus Berlin, Gerd

Ist geistiges Eigentum... Aber schwer da Was gegen zu machen...