Abpausen - Urheberrecht verletzt?

4 Antworten

Du solltest ihn bei der Verwertungsgesellschaft anzeigen, wenn er nicht auf dich hört. Für mich ist das ganz klar eine Urheberrechtsverletzung, aber die können da nochmal drüber schauen. Viel Glück!

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Fragesteller
 02.02.2021, 10:28

Dankeschön für den Hinweis!

Ob die Vorlage abgepaust war oder gescant oder kopiert oder fotografiert - entscheidend ist, ob durch die eigenständigen Veränderungen des Mitbewohners ein eigenständiges Werk im Sinne von UrhG § 24 Freie Benutzung entstanden ist oder ob es sich dabei um zustimmungspflichtige § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen handelt.

Zum Unterschied sieht bitte Was ist eine freie Benutzung?

Wenn man glaubt, dass keine Freie Benutzung vorliegt, sondern eine zustimmungspflichtige Bearbeitung, kann man dies

  1. behaupten und / oder
  2. von einem Gutachter begutachten lassen und / oder
  3. von einem Gericht beurteilen lassen,

mit jeweils ungewissem Ausgang.

Wenn das Gericht zunächst auf Antrag darüber entscheiden soll, ob du als Urheber eines Werkes gelten kannst, kannst du dies zunächst einfach durch eine Aussage versuchen glaubhaft zu machen. Das kann schon genügen, muss aber nicht. Aber du kannst auch Zeugen benennen und Urkunden vorlegen usw., siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Beweismittel

Ist das Gericht davon überzeugt, dass du Werk X geschaffen hast und dass dies geschützt ist im Sinne von UrhG § 2 Geschützte Werke, also die dafür nötige Schöpfungshöhe aufweist und nicht nur so lustlos und gedankenfrei dahingekritzelt worden war,

wird das Gericht prüfen müssen, ob eine zustimmungspflichtige Bearbeitung daran vorgenommen worden war oder ob eine Freie Benutzung vorliegt, notfalls mit Hilfe geladener Gutachter oder vorlegter Gutachten von Fachleuten.

Je nach dem kann das Gericht dann einen von dir in der Klageschrift geltend gemachten § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz anerkennen und auch die Höhe des Schadensersatzes festlegen, möglicherweise entsprechend deines Antrags.

Statt einer Klage kannst du aber auch einfach eine Rechnung schicken im Sinne von UrhG § 32 Angemessene Vergütung.

Oder du verlangst einfach mündlich, schriftlich oder per Einschreiben oder per Anwalt Unterlassung und / oder Schadensersatz.

Oder du tust dies auf dem Wege einer § 97a Abmahnung, das geht auch, oft erfolgreicher, per Anwalt, der dann noch gleich dem Abgemahnten seine Gebühren dafür in Rechnungs stellen kann - die er dann selbst noch eintreiben kann, falls die Abmahnung berechtigt war (sonst könnten die Anwaltskosten an dir hängen bleiben).

Gruß aus Berlin, Gerd

Beides, es ist ein neues, weil leicht verändertes Bild, aber es verletzt trotzdem deine Urheberrechte.

Das würde ich ihm nicht durchgehen lassen. Sag ihm, dass du bei der Verwertungsgesellschaft nachfragst, ob das alles so stimmt. Das sollte ihn schon aufschrecken.

Surname 
Fragesteller
 02.02.2021, 10:28

Er meinte schon das er zur Not auch die Kleidung abändern kann. Dann wäre es außer der Figur alles neu. Dazu kam noch das er sich "nicht mit mir streiten" will. Ich bin immer noch voll geladen.

brennspiritus  02.02.2021, 10:29
@Surname

Der weiß ganz genau was er macht. Sag halt, dass du dich aber gerne darüber streiten willst

Surname 
Fragesteller
 02.02.2021, 10:38
@brennspiritus

Ja, ich habe das Gefühl ich brauche ein Schloss an der Tür und nach Corona eine neue WG. Ich weiß auch nicht genau ab wann er damit durch kommt (wie weit muss das Bild verändert sein). Dieses dreiste hätte ich nie erwartet. Hätte er mich einfach gefragt, wäre das eine ganz andere Situation. So fühle ich mich wirklich beraubt.

brennspiritus  02.02.2021, 10:52
@Surname

Bei Bildern sind die Vorgaben sehr eng. Wenn du die Pause beweisen kannst, ist der Rst ein Kinderspiel.

Surname 
Fragesteller
 02.02.2021, 10:57
@brennspiritus

Bei dem einen Bild kann ich auch eindeutig beweisen das es von mir ist, dadurch das ich dieses vor Jahren bei einem Wettbewerb eingereicht habe. Hoffe das reicht dann auch um für die anderen das gleiche zu bewirken. Ich hoffe aber, das er sich entschuldigt bei mir und die Bilder wieder aus seinem Buch nimt. Jetzt bin ich auch nicht mehr bereit ihm Material zur Verfügung zu stellen.

GerdausBerlin  02.02.2021, 18:20
Sag ihm, dass du bei der Verwertungsgesellschaft nachfragst, ob das alles so stimmt.

Welche meinst du damit? Die VG Wort? Wie könnte die dabei helfen, wenn man dort nicht Mitglied ist?

Sicher wird dein Urheberrecht verletzt.

Besteht denn eine realistische Aussicht, dass er mehr als 100 Exemplare von seinem Werk verkauft?

Surname 
Fragesteller
 02.02.2021, 10:26

Ich denke nicht, er veröffentlicht selbst (E-Book) und wenn man bedenkt wie voll der Markt ist und die selbstkosten... kann ich mir nicht vorstellen das er sonderlich erfolgreich wird. Wenn nur mit viel Glück.

Havenari  02.02.2021, 11:11
@Surname

Na ja, dann lohnt es sich kaum, ein großes Fass aufzumachen.

Ab sofort deine Sachen unter Verschluss halten und fertig.

Surname 
Fragesteller
 02.02.2021, 11:16
@Havenari

Ich bin halt von der Dreistigkeit und allem drum herum echt schockiert. Ein Schloss für meine Tür kommt jetzt dran und nach Corona eine neue WG.