Geklaute Tattovorlage?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das fällt m.E. nicht unters Strafrecht, eine Anzeige wäre also relativ sinnlos.

Hier haben wir es mit dem Werkvertragsrecht zu tun. Danach hast du Anspruch darauf, genau das zu bekommen, was du bestellt hast.

Wenn du ein individuelles Motov bestellt hast und er das nicht liefert, kannst du ihn zivilrechtlich auf Schadensersatz verklagen. Das bedeutet in der Regel, dass er dir das Geld zurückgeben muss und evtl. auch noch die Kosten für eine (angenommene) Laserentfernung und evtl. noch ein coverup übernehmen muss. Evtl. kann man auch Schmerzensgeld einfordern. Dazu wäre es günstig, belegen können, dass du ein individuelles Motiv bestellt hast. Aber auch ohne das könnte es Aussicht auf Erfolg geben. Das kann aber nur ein aufs Werkvertragsrecht spezialisierter Anwalt feststellen.

Was die anderen Kopien betrifft, könntest du höchsten den Originaltätowierer informieren und der könnte dann ebenfalls gegen den Tätowierer mit Schadenersatzforderungen vorgehen oder eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung veranlassen.

Geistiges Eigentum kopieren ist eine strafbare Handlung, vor allem, wenn diese dann als die Eigene Schöpfung ausgegeben wird

Danke