Taschengeldgesetz / Geld ausgeben mit 16?

6 Antworten

Der Verkäufer kann den Verkauf verweigern. Wenn er dir das Gerät verkauft geht er ein Risiko ein, da deine Eltern dem Kauf nachträglich widersprechen können.

...Allerdings schreibt der § 110 BGB keinen Höchstbetrag vor, für die der Minderjährige einkaufen darf. Das Sparen des Taschengeldes ist ja erlaubt und so kommen dann auch schon größere Beträge zusammen. Bei größeren Beträgen kann der Verkäufer aber sicherheitshalber die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter verlangen, denn die Eltern haben dann auch die Möglichkeit, das Geschäft nachträglich rückgängig zu machen.

Kinder und Jugendliche von 7 bis 18 Jahren sind in Deutschland nur eingeschränkt geschäftsfähig.

http://www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de/soziales/taschengeldparagraf.php

mein Gott wie drollig... TASCHENGELDGESETZ... was ist das denn ??

Hier - dein Taschengeldgesetz:

§ 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Wenn die 340 € dein Taschengeld sind, darfst du das Handy ohne die Zustimmung deiner Eltern kaufen.

Wenn du es dir angespart hast, allerdings nicht. Grund ? Hier: Von 7-17 bist du beschränkt geschäftsfähig, d.h. du kannst nur mit Zustimmung deiner Eltern dir selber etwas kaufen. Falls du dies heimlich tust und sie es mitbekommen, können sie den Artikel jederzeit wieder zurückgeben.

Kommt auf den Verkäufer an, kann aber gut sein ;)