Taschengeldgesetz auch mit 16?

11 Antworten

Es gibt einen sogenannten Taschengeldparagraphen § 110 BGB:

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

In Deutschland gilt nach dieser Vorschrift ein Vertrag, den ein Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat, abschließt, auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters von Anfang an als wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten (z. B. einer Tante, die dem Minderjährigen mit Zustimmung der Eltern ein Geldgeschenk macht) überlassen worden sind. Die Überlassung des Taschengelds zur freien Verfügung oder zu einem bestimmten Zweck ersetzt also die Zustimmung zu dem konkreten Vertragsschluss.

Das Sparen des Taschengeldes ist generell erlaubt. Das BGB schreibt nicht vor, für wie viel Geld der Minderjährige einkaufen darf.[1] Bei teuren Anschaffungen jedoch kann der Verkäufer die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter verlangen oder die Eltern können das Geschäft nachträglich rückgängig machen.[2]

ganz genau! die höhe ist nämlich nicht entscheidend!

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind nur beschränkt geschäftsfähig. Das heißt, sie dürfen bestimmte Käufe ebenfalls nicht tätigen. Das gilt für* alle Käufe, für die es einen schriftlichen Vertrag braucht, auch Ratenkäufe.* alle Produkte, die Kinder und Jugendliche laut Gesetz nicht besitzen dürfen, also Alkohol, Zigaretten, Waffen.* alle Dinge, die so teuer sind, dass sie ein Kind/ein Jugendlicher mit dem normalen Taschengeld nicht bezahlen kann.

http://wiki.familieninsel.de/index.php/Taschengeldparagraph

Ich gehe davon aus, dass bei hochpreisigen Sachen der Verkäufer keine Lust auf nachträgliche Diskussionen mit den Eltern hat. Mit 16 ist man noch nicht "geschäftsfähig". Demzufolge könnte das abgeschlossene Geschäft keine rechtliche Grundlage haben und der Verkäufer zieht den Kürzeren.

Und wie ist das wenn meine Mutter eine Erlaubnis mit Unterschrift schreibt... nehm die das an oda denken das is gefälscht (die kenn meine Mutter ja wohl nicht... )^^

du darfst alles kaufen. du bist "beschränkt geschäftsfähig" man nennt das abgeschlossene geschäft dann "schwebend unwirksam" bis einer der eltern zustimmt (auch stillschweigend) oder eben dagegen ist (dann MÜSSEN die umtauschen). um das genau nachzulesen such mal bei google nach bgb geschäftsfähigkeit

Verträge (Kaufverträge) dürfen von Minderjährigen nur bis zu einer gewissen Höhe (Taschengeldvertrag) abgeschlossen werden. Deine Mutter kann den Kauf eines teuren Elektronikspielzeuges jederzeit rückgängig machen. Deshalb verkaufen sie Dir so ein Teil nicht ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten.

das stimmt nicht. die höhe ist nicht ausschlaggebend. man kann auch eine größere anschaffung, z.b. von jugendweihegeld machen, wenn der gesetzliche vormund dieses geld als "taschengeld" gesprochen hat. das können die verkäufer nicht genau wissen, ob der vormund das geld taschengeld gesprochen hat, darum wollen die sich absichern und vom vormund hören, ob es wirklich taschengeld ist.

@Gina91

Das stimmt, denn es ist so wenn die Mutter ihm jetzt das geld gegeben hätte und zu ihm gesagt hätte kauf mir bitte die und die CD zb. und er kauft sich eine PS3 davon die fällt hin ist kaputt dann hat die Mutter das Recht die PS3 wieder abzugeben und den Kaufpries erstattet zu bekommen da sie ihm das geld nicht zur freien verfügung gegeben hat, ist jetzt bissl konfus was ich geschrieben habe stimmt aber ;)