Tantra Massage Gesetz

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Nach dem Gesetz gehörst Du mit der Vollendung des 14. Lebensjahres zu den Jugendlichen, denen man eine Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung zuspricht. Wenn jemand über 21 Jahre alt ist, und mit einem Jugendlichen unter 16 Jahren intim verkehrt, dann macht er sich strafbar, da er die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt.. Wenn man mit einem Jugendlichen, der unter 16 Jahren ist, sexuelle Handlungen vornimmt, ist das ohne weitere Umstände strafbar. Daraus folgt, dass ein sexueller Umgang mit Personen, die ihr 16. Lebensjahr vollendet haben (was Du ja hast), nicht strafbar ist (es sei denn,
- Du gehst zu der Tantrapraxis und keine Frau, sondern ein Mann bietet Dir die Tantramassage an - und als Du ablehnst, zerrt er Dich hinein und vergewaltigt Dich tantrisch - wenn der Tatbestand des Missbrauchs zutrifft, dann sind alle Minderjährigen vom Strafbestand umfasst. Aber nicht Du machtest Dich dann strafbar, sondern der Missbrauchende, logo. - Du gehst freiwillig zu der Tantramassagepraxis Deiner Mutter, und läßt Dich von ihr verwöhnen; 16 Jahre hin wie her - jede Vornahme von sexuellen Handlungen bis zum Eintritt der Volljährigkeit ist hierbei unter Strafe gestellt - dann ist das verboten, ja. - das Du nur deshalb zu der Tantramassage gehst, weil Du Dich in einer Zwangslage befindest; eine Zwangslage ist hier die Situation, in der bedrängende Umstände dazu führen können, dass Dein Widerstand gegen sexuelle Übergriffe gebrochen werden kann. Du gehst also nur zu der Tantramassage, weil Du drogenabhängig bist und weißt, dass Du nach getaner Arbeit von der Masseuse / dem Masseur ein Päckchen Heroin bekommst; dann macht sie/ er sich strafbar. - das völlig unabhängig vom Vorliegen einer Zwangslage die Vornahme sexueller Handlungen zwischen der Tantraistin und Dir gegen eine Geldzahlung erfolgt - insofern sie DICH dafür bezahlt ) Von all dem mal ganz abgesehen - Du musst es doch niemandem auf die Nase binden - das sagt ja quasi auch schon fast die Bibel: "Gehet hin und genießet!"

Contera  15.10.2012, 06:15

ich weiß nicht, wieso meine Antwort hier nicht als Aufzählungsliste dargestellt ist - beim Schreiben und bei der Vorschau war es noch so - und dadurch weitaus besser lesbar und übersichtlicher. Tut mir leid, kriegs irgenswie nicht gebacken...;-((

ich würds lassen bring andere nicht in probleme