Täuschungsversuch?

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

Täuschungsversuch 100%
Anwalt 0%
Täuschung 0%
Prüfung 0%
Notar 0%
Kanzlei 0%

3 Antworten

Es heißt ja nicht ohne Grund TäuschungsVERSUCH. Und als Versuch kann man es ja durchaus werten, wenn ein Prüfling Unterlagen in einem Block dabei hat und auf den Tisch packt. Zumal es doch eigentlich nach X Jahren Schule eingebrannt sein sollte in den Prüfungsabläufen, dass man beim Block vorher darauf achtet, dass dort nix problematisches drin liegt...

Du kannst natürlich dein Recht auf Widerspruch nutzen. Wie der genaue Ablauf dafür ist, erfährst du bei der zuständigen Kammer. Begründen würde ich es damit, dass du trotz der Wegnahme des Blocks die Prüfung weitermachen durftest. Da könntest du schreiben oder sagen, dass ja eigentlich ein sofortiger Abbruch der Prüfung hätte folgen müssen, wenn sie die Zettel in dem Moment entdeckt und als Täuschungsversuch gewertet haben.

Aber wie gesagt - als Versuch würde ich das durchaus auch werten, und da bereits der Versuch zu einer Bewertung mit 0 Punkten und somit einem Durchfallen führt, sehe ich da leider wirklich eher schlechte Chancen...

Täuschungsversuch

Uff...ist echt blöd. Aber ja wird als Täuschungsversuch gewertet, denn keiner kann sagen ob du nicht doch eine Nutzungsabsicht hättest. Ich würde auf jeden Fall noch einmal Kontakt aufnehmen und klären, sehe es aber kritisch leider :( Wenn sie den Block noch haben, könnten sie ihn durchgehen und eventuell sehen dass das wirklich nur 1-2 Seiten mit dem letzten Unterrichtsdatum waren o.ä. Aber weiß nicht ob sie sich die Mühe machen

Wenn du den Block nicht nutzen wolltest,hättest du ihn nicht auf den Tisch legen dürfen.

Hinterher kann jeder sagen,:"Den Block wollte ich nicht nutzen.",wer weiß,ob du nicht irgendwann doch in Versuchung gekommen wärst und es dann vielleicht getan hättest.