Tätigkeitsnachweis für FH
Hallo Community,
ich wurde an einer FH für das Sommersemester genommen, es fehlt allerdings ein Tätigkeitsnachweis für meine "Tätigkeit" von Juli 2014 (Schule abgeschlossen) bis jetzt.
Das Problem dabei ist, dass ich keine "Tätigkeit" hatte. Es war sozusagen eine "Selbstfindungsphase" :P. Ich habe zwar von Oktober - Dezember in Vollzeit gearbeitet, aber was ist mit der Zeit von August-Oktober / Januar-März (Beginn Sommersemester)? Da war ich nur zuhause im Elternhaus, war nicht arbeitslos gemeldet o.Ä.
Müssen meine Eltern mir das irgendwie "bescheinigen", dass ich in der Zeit zuhause war?
Hoffe, ihr könnt mir helfen
Danke und freundliche Grüße :)
3 Antworten
August-Oktober / Januar-März
Arbeitssuchend? Klingt immer noch besser als nix gemacht. Du warst dir unsicher wegen deiner beruflichen Laufbahn und hast dir einige Sachen angeschaut um zu sehen wohin es gehen "könnte". Somit ist wenigstens die Lücke weg.
Müssen meine Eltern mir das irgendwie "bescheinigen", dass ich in der Zeit zuhause war?
Na das wäre ja noch schöner..."Mein Sohn/Tochter ... saß von .... bis .... in der Zeit von 0:00 bis ... in seinem Zimmer."
Nein das brauchst du nicht.
"Na das wäre ja noch schöner..."Mein Sohn/Tochter ... saß von .... bis .... in der Zeit von 0:00 bis ... in seinem Zimmer."
hab das tatsächlich in einer diskussion in einem anderen forum gelesen. :) da sollten die Eltern sozusagen den "Urlaub zuhause" bestätigen
vielen dank für die antwort :)
Für die Zeit zu Hause kannst im Prinzip schreiben was Du möchtest, z.B. Abeitssuchend oder Auffrischung meine Mathmatik-Kenntnisse etc. Im Prinzip geht die FH Deine Privatangelegenheiten nichts an. Du kannst ja auch einen Familienangehörigen gepflegt haben.
Nein, in der Regel ist keine Bescheinigung der Eltern nötig. Es geht nur um die Vollständigkeit Deines Lebenslaufes/Deiner Daten. Gib einfach an: keine Tätigkeit.