Fahrtzeit = Arbeitszeit bei Dienstreise?

2 Antworten

§ 2 BRKG Dienstreisen

(1) Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte. Sie müssen, mit Ausnahme von Dienstreisen am Dienst- oder Wohnort, schriftlich oder elektronisch angeordnet oder genehmigt worden sein, es sei denn, dass eine Anordnung oder Genehmigung nach dem Amt der Dienstreisenden oder dem Wesen des Dienstgeschäfts nicht in Betracht kommt. Dienstreisen sollen nur durchgeführt werden, wenn sie aus dienstlichen Gründen notwendig sind. Dienstreisen sind auch Reisen aus Anlass der Versetzung, Abordnung oder Kommandierung.

(2) Die Dauer der Dienstreise bestimmt sich nach der Abreise und Ankunft an der Wohnung, es sei denn, die Dienstreise beginnt oder endet an der Dienststätte.

pspgp 
Fragesteller
 01.12.2020, 14:26

Ist denn das BRKG auch auf normal Arbeitnehmer anwendbar oder nur für Beamte ?

TZBau  01.12.2020, 14:36
@pspgp

ich weis es leider nciht entscholdigung es ist was ich gefunden haben

Die Zeit, die du sonst gebraucht hättest, zur Firma zu fahren, wäre wieder abzuziehen.

Der "normale" Arbeitsweg, ist keine Arbeitszeit

TZBau  01.12.2020, 14:26

Ich bin kein Anwalto aber ich denke so gehts das nciht. der Chef muss dann sagen erst zu firma kommen gewöhnliche Uhrzeit wo immer anfangt und dann von dort beginnen und am ende wieder in firma aufhören zu gewöhliche uhrzeit wo es halt aufhört

DerHans  01.12.2020, 14:31
@TZBau

Es ist natürlich Unsinn, erst zur Firma zu fahren (u.U. genau in der entgegen gesetzten Richtung) und dann von dort aus los zu fahren. Man muss schließlich am Zielort auch pünktlich ankommen.

Dass du Dienstreise an der Haustür beginnt, ist klar, Aber die reine Fahrtzeit zur normalen Betriebsstätte, wird ja sonst auch nicht gezahlt.