Änderung Eintrittsdatum im Arbeitsvertrag

5 Antworten

Das ist doch der Beschiss, den sie überall mit den Leuten machen. Erst wird man gefeuert, dann wieder eingestellt, meist zu einem niedrigeren Lohn, obwohl man schon Jahre in der Firma gearbeitet hat. Ich hoffe, Du bekommst das selbe Gehalt wie vorher?
Und was würde es Dir jetzt bringen, wenn das alte Datum im Vertrag stehen würde, hat das Vorteile für Dich?

hat das Vorteile für Dich?

Das hätte zumindest schon einmal den Vorteil einer deutlich längeren arbeitgeberseitigen Kündigungsfrist und des sofortigen Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall! Außerdem würden immer dann Vorteile entstehen, wenn sonst die Dauer der Betriebszugehörigkeit eine Rolle spielen würde!

Dazu folgender, nicht ganz erschöpfender Link, nach meiner Meinung ist der zeitliche und sachliche Zusammenhang hier erheblich und die Unterbrechung zu kurz.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Betriebszugehoerigkeit---f95291.html

Ich stimme Deiner Antwort zu!

Zwar geht das Bundesarbeitsgericht zunächst einmal davon aus, dass bei einer rechtlichen Unterbrechung von mehr als 3 Wochen von einem neu begründeten Arbeitsverhältnis auszugehen ist; es gesteht aber - in Abhängigkeit von den konkreten Gegebenheiten - auch deutliche längere Unterbrechungen zu.

Ist diesem konkreten Fall ist bei einer Unterbrechung von 4 Wochen und dem deutlich engen Zusammenhang mit dem vorherigen Arbeitsverhältnis von dessen Fortführung und nicht von der Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses auszugehen!

@Familiengerd

So sollte es sein... Meine Frau war nach 4 Monaten Zeitarbeit wieder raus, nach 7 Wochen zu gleichen bzw. bis dahin erarbeiteten Bedingungen wieder eingestellt worden. Hier galten bis 3 Monate Unterbrechung noch als Anschluss und nicht als Neueinstellung.

Man fängt doch dort nicht wieder an wo man gekündigt worden ist. Keine Abfindung bekommen und jetzt einen Vertrag bekommen, wo Du evtl. weniger verdienst und vielleicht auch nur auf Zeit eingestellt wirst. Mit einem halben Jahr Probezeit wohl möglich.

Wie hoch war deine Abfindung? (Das spielt eine große Rolle)

Und welche Rolle sollte eine Abfindung denn wohl spielen?!?

Ich jedenfalls sehe da keine - außer der, dass sie in der Regel (weil die Abfindungsvereinbarungen üblicherweise eine entsprechende Klausel enthalten) zurück gezahlt werden müsste bei Wiedereinstellung!

Und keine Abfindung bekommen?

Dann hast du Dich Verarsc..en lassen!

Erstens ist eine Abfindung keine gesetzliche Verpflichtung; zweitens enthalten Abfindungsvereinbarungen in der Regel Klauseln, dass Abfindungen bei Wiedereintritt innerhalb einer bestimmten Frist zurück zu zahlen sind!

Von "Dann hast du Dich Verarsc..en lassen!" kann in diesem Zusammenhang hier also überhaupt keine Rede sein!