Sturmschaden Dachplatten Asbestzement

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Nach einem versicherten Sturmschaden steht Dir die Übernahme der Kosten für eine zur Schadensbeseitigung geeigneten Reparatur zu - nicht etwa die Sanierungskosten zur Abarbeitung eines Instandhaltungsrückstaus! Sofern also eine partielle Reparatur der vom Schaden betroffenen Dachfläche möglich ist (und das ist bei "Dachschäden" die Regel), sind auch nur diese Kosten vom Versicherer zu übernehmen. Natürlich kannst Du die Gelegenheit beim Schopfe packen und das gesamte Dach in Ordnung bringen lassen - das ist dann für Dich sicher günstiger, als wenn Du den Rest des Daches später separat beauftragen würdest. Denn einige Kosten (z.B. für die Baustelleneinrichtung, Rüstung) enstehen ja nunohnehin und werden auch dann vom Versicherer übernommen, wenn Du neben der reinen Schadenbeseitigung gleich noch weitere Instandhaltungsmaßnahmen -natürlich auf Deine Kosten - durchführen lässt.

Schadenersatz wird eben auch nur für den eigentlichen Schaden geleistet, nicht für evtl. Verbesserungen und Änderungen. Du hast die Möglichkeit, mit der Versicherung abzusprechen, welche Ersatzleistung Du fiktiv (also nach Kostenvoranschlag oder Gutachten) abrechnen kannst. Dann kannst Du Dein Dach eindecken wie DU willst. Bei fiktiver Abrechnung fällt die Mwst weg, diese kannst Du aber nach Erhalt der Rechnung des Handwerkers noch nachfordern wenn Du diese dann einreichst.

Ich finde es geracht so.

Dir steht für den maroden Katen nur eine Reparatur zu. Das solltest Du auch hinnehmen.

Der DD will wirtschaftlkich gesehen natürlich die Fläche sanieren... Ist auch klar.

Früher in meiner Firma hatte man auch mehr kaputt geredet als real zu sehen war.

Wir alle zahlen den Pott mit.

Saniere... Bitte aber auf eigene Rechnung.

WAS NUN GENAU mit in die Berechnung hineinfließt.-...

Ich denke... heute kommt nen Gutachtrer mit raus, oder ??