Studiovertrag mit falschem Namen?

2 Antworten

Wenn der falsche Name eingetragen wurde ist der Vertrag eigentlich nichtig. Es könnte ein Problem sein, dass der Sohn mit seiner richtigen Unterschrift unterschrieben hat. Komisch ist, dass das Studio den Namen nicht ändert. Ich würde da nachhaken!

Wenn er mit seinen richtigen Namen unterschrieben hat ist der Vertrag natürlich Rechtswirksam