Unter 18 Vertrag ungültig?

11 Antworten

Das stimmt, soweit der Verkäufer nicht davon ausgehen konnte, dass du den Betrag ihm Rahmen deines Taschengeldes zur Verfügung hattest (§ 110 BGB). Kommt natürlich auch drauf an, worum es geht.

Deine Eltern können dem Vertrag unter Umständen widersprechen. Dann musst du aber die empfangene Leistung zurückgeben.

Ausserdem hast du dich mit der Falschangabe strafbar gemacht, was mit dem Widerspruch deiner Eltern zwangsläufig auffliegt.

Ich würde sagen, vor dem Hintergrund eines Strafverfahrens ist die Zahlung der 100€ das kleinere Übel.

Nein, der Vertrag ist nicht gültig... du kannst mit falschen Daten keine Verträge abschliesen. Da muss auch nichts widerrufen werden.

Hört sich toll an? Jetzt kommt der Haken:

a) du wolltest offensichtlich nie zahlen, das wäre dann ein strafbarer Eingehungsbetrug (du bist über 14 und damit straffähig)

b) du hast einen Schaden erzeugt. Dieser wäre zu ersetzen in form schon Schadensersatz. Deliktfähig bist du ab 8 Jahre.

Es wäre also klug ganz schnell alles zu bezahlen so als wäre regulär ein Vertrag entstanden, alles zu kündigen (sofern notwendig) und die Füße still zu halten

Du hast Dich strafbar gemacht und solltest die Angelegenheit mit Deinen Eltern besprechen.

Ein Vertrag ist nicht automatisch unwirksam nur, weil Du minderjährig bist.

Der Vertrag ist schwebend unwirksam und deine Eltern können ihn verweigern.

Möglicherweise hast du dich aber strafbar gemacht und strafmündig bist du.