Vertragsverhandlungen unter falschem Namen strafbar?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Er kann dir gar nichts anhaben. Du hast nichts gemacht. Keinen Vertrag unterschrieben nichts. Der Mann will dich nur einschüchtern 

Gute Verkäufer binden ihre potentiellen Kunden immer so an sich, dass sie hinterher ein schlechtes Gewissen haben, wenn sie dem armen Kerl, doch nichts abkaufen. - Diese Drohung ist schon grenzwertig, und wird auch ohne Folgen bleiben. Einen falschen Namen zu verwenden, ist trotzdem nicht richtig und kann an anderer Stelle schlimmer ausgehen.

@hoermirzu

Genau dass ist ja auch mein Problem, warum ich das so mache. Weil ich dann immer n schlechtes Gewissen habe dem jetzt zu sagen "ne, sorry, ich will das doch nicht kaufen".

Sich als jemand anders auszugeben, ist immer bedenklich.

In Deinem Fall, solltest Du unbedingt eine Liste machen, aus der für Dich schon während eines informativen Beratungsgesprächs, Möglichkeiten da sind um aussteigen zu können.

Mit dem falschen Namen ist ganz blöd, kannst höchstens noch sagen, das Du Dich im Namen eines Bekannten ohne eigene E-Mail-Adresse erkundigt hast. - Auch wenn das bedenklich ist, rechtliche Folgen kann das für Dich kaum haben.

Wenn Du eine E-Mail abschickst, steht auch die Absenderadresse im "Briefkopf".

Naja, die E-Mail habe ich extra dafür angelegt und der E-Mail-Name ist auf den ausgedachten Namen, nicht auf meinen echten Namen und hat auch nichts mit meiner echten Mail-Adresse zu tun.

Du sagst es ist bedenklich unter falschem Namen. Muss ich denn nun mit irgendwas rechnen? Ich wüsste nicht, dass ich was verbrochen habe. Im Grunde habe ich nur unter falschem Namen verhandelt, nichts gekauft oder unterschrieben.

§ 263 StGB