Studiengangwechsel - Kindergeld?

3 Antworten

In der Zwischenzeit würdest du nur für 3(?) Monate Kindergeld kriegen. Wenn es keine Unsummen kostet, bleib lieber noch für das Sommersemester da eingeschrieben. Dann kriegst du auch weiterhin Kindergeld

siola55  11.12.2019, 20:36

Die 4 Monate Überbrückungszeit gilt nur zwischen 2 Ausbildungsabschnitten!

In der Wartezeit z.B. als "Ausbildungssuchend" ist der Kindergeldanspruch unbegrenzt bzw. längstens bis zum 25. Lebensjahr (sie hierzu das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse).

verreisterNutzer  11.12.2019, 21:15
@siola55

Danke für den Hinweis. Dann hatte ich es etwas falsch in Erinnerung^^

Du mußt dich z.B. als "Ausbildungssuchend" melden, dann erhalten deine Eltern weiterhin Kindergeld bis längstens zum 25. Lebensjahr:

Bild zum Beitrag

Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15: https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
 - (Ausbildung und Studium, Studium, Kindergeld)

Warum bleibst du nicht einfach bis zum WS2020 eingeschrieben?