Darf ich entscheiden wann ich studiere um trotzdem Kindergeld zu beziehen?
Halbjährlich verlangt die Familienkasse einen Nachweis für Bemühungen um einen Studien- oder Ausbildungsplatz. Da ich erst wieder vorhatte mich für einen Studiengang zum Wintersemester zu bewerben, wollte ich fragen ob das überhaupt möglich ist oder ob ich dadurch den Anspruch auf Kindergeld verloren habe?
Zum Wintersemester hin gibt es eine deutlich größere Auswahl und viel mehr Studiengänge die mich interessieren. Da ich mich noch nicht festgelegt hatte, was ich genau studieren will, wollte ich nicht bereits im Sommersemester etwas studieren, was mich nicht interessiert und wofür ich Wartesemester aufgebe.
Gibt es eine Möglichkeit für mich, dass ich weiterhin Kindergeld erhalte, indem ich angebe dass ich mich um einen Studienplatz zum Wintersemester hin bemühe oder muss ich mir schnell eine Ausbildung oder ein Praktikum suchen?
5 Antworten
Für die Zeit, die du nicht deiner Ausbildung widmest, haben deine Eltern keinen Anspruch auf Kindergeld.
Dementsprechend wird keines mehr bezahlt (es kann im Herbst neu beantragt werden) und das, was für diese Zeit ungerechtfertigt bezahlt wurde, wird zurückgefordert.
Hi DieRichteLop,
du solltest dich als "Ausbildungssuchend" melden bei der Berufsberatung wg. dem Kindergeldanspruch deiner Eltern:
Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 16: https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf
Gruß siola55
Hey
Ruf doch mal bei der Familienkasse an wie das aussieht wenn du im Wintersemester anfängst.
Ansonsten könntest du für die Zwischenzeit nach einen FSJ föj bfd schauen, bringt bei den meisten Studienplätze noch extra Punkte, man verdient bisschen was und macht echt Spaß 😊
Wenn Du keine Studienbewerbungen für das zwischenzeitlich ( zumindest auf dem Papier ) begonnene Sommersemester .... Ablehnungen .... nachweisen kannst, so entfällt "rückwirkend" der Anspruch ... sprich Du musst mit einer Rückforderung rechnen.
WANN machst du denn Abitur? Jetzt gerade?
Dann kannst du sowieso erst zum Winter hin anfangen zu studieren, weil die Bewerbungsfristen fürs Sommersemester im Januar waren und abgelaufen sind. Das Sommersemester wäre ja auch eigentlich vor einer Woche angefangen.
Man hat eine Übergangsfrist von 4 Monaten bis zum nächsten Ausbildungsabschnitt, in denen man seinen Anspruch nicht gefährdet.