BAföG-Berechtigt nach Studienwechsel?

2 Antworten

Erste 2 Semester ist der Wechsel kein Problem, im dritten Semester musst du begründen warum und im vierten muss es irgend einen gesundheitlichen Grund haben

Wenn Du nach dem 2. Semester den Studiengang wechselst, musst Du beim Bafög-Amt einen Antrag stellen auf Weiterförderung nach Fachrichtungswechsel. Dafür musst Du einen "wichtigen Grund" angeben. Argumente wie "habe mich geirrt" oder "gefällt mir doch nicht" reichen nicht aus. Hier muss ernsthaft argumentiert werden und in der Regel ein "grundlegender Neigungswandel" nachgewiesen werden.