Studentenabo für nicht Studenten- ist es strafbar wenn ich ein Studentenabo für meine Großeltern bestelle?

4 Antworten

Meist ist es so, daß der Empfänger der Zeitung der Student sein muss. Somit wäre das nicht erlaubt.

Andersrum aber wäre ok, auch wenn das in diesem Fall nicht wirklich hilft:

Der Studierende erhält die Zeitung - auch zum Studentenabopreis - und die Großeltern bezahlen das dann.

Oder kurz gefasst: der Empfänger des Zeitungsabos muss auch derjenige sein, der auf dem Studentenausweis bzw. der Studienbescheinigung steht.

Ein Straftatbestand ist das definitiv nicht. Zu prüfen wäre vielleicht ob ein gültiger Vertrag zustande kommt, da nach § 166 BGB ein Geheimer Vorbehalt vorliegen kann. Das hätte aber ebenfalls keine strafrechtlichen Konsequenzen, sondern, wenn überhaupt, Schadenersatzpflicht hinsichtlich des entgagenen Gewinns des Zeitschriftenverlags. Beim geschilderten Sachverhalt aber äußerst unwahrscheinlich, da nicht nachweisbar.

supercalifragil 
Fragesteller
 15.06.2016, 09:16

Danke für deine ausführliche und hilfreiche Antwort!

du bist student und du bezahlst ! wem du es dann schenkst spielt dabei keine rolle denke ich

Ganz klares Nein, denn du bezahlst es ja...