Bei Klarna als Minderjähriger bezahlen?

7 Antworten

Wenn du dein echtes GEburtsdatum angibst, dann ist es natürlich keine Straftat, allerdings wird dir dann auch nichts verkauft werden.

Hätte ich dann evtl. Stress wegen einer Rückabwicklung oder wird da nichts passieren?

@Pascal624

Es wird einfach nicht funktionieren.

Es ist auch keine Straftat, wenn das Kind ein falsche Geburtsdatum angibt.

@Ifm001

Wenn das Kind ein falsches Datum angibt, um sich Leistungen zu erschleichen, die es dann nicht bezahlen wird, weil es sich auf die Minderjährigkeit beruft, dann wäre man im Betrug.

@AnglerAut
  1. Der OP möchte bezahlen, wie extrem klar aus seiner Fragestellung hervorgeht.
  2. Welcher Vermögensvorteil wird rechtswidrig bzgl. Klarna erwirkt, wenn man die Ältersbeschränkung "umgeht", selbst wenn der OP am Ende eine Zahlung "vermeiden" wollte?
  3. Es müsste erstmal nachgewiesen werden, dass das Kind die entsprechende Einsichtsfähigkeit besitzt. Zudem stellt sich bis heute die Frage, ob eine Frage nach den Alter bzw. Geburtsdatum ausreicht.
  4. Bei der falschen Angabe des Geburtsdatum müsste erst ein Täuschen bzgl. der Identität vorliegen. --> https://www.juraforum.de/forum/t/minderjaehriger-erschwindelt-sich-aelter-und-schliesst-vertrag-online-ab.217124/
@Ifm001

Zu 1:

Der Fragesteller will bezahlen UND er will sein echtes Geburtsdatum angeben. Offensichtlich haben wir bei der Diskussion also diesen Fall hier verlassen.

Zu 2:

Die Leistung der Firma, also der Kauf. (Vorübergehender Besitz = Nutzen = Vermögensvorteil)

Zu 3:

Strafmündigkeit ist gegeben, Einsichtsfähigkeit braucht es im Zivilrecht.

Zu 4:

Der Beitrag befasst sich nicht mit Betrug.

@AnglerAut

Du solltest das Ganze nochmal komplett wahrnehmen.

@Ifm001

Selten so eine lächerliche Antwort gelesen … aber was soll man erwarten …

@AnglerAut

Wenn Du den Zusammenhang nicht siehst? Soll ich Copy'n'Paste machen?

aber was soll man erwarten …

Dito.

Strafbar kann da nichts sein, weil Zivilrecht, nicht Strafrecht.

Insgesamt dürfte es für den Anbieter schwierig werden, mehr als nur das Kundenkonto zu sperren, wenn er keine vernünftige Altersverifikation durchführt.

Es wüz mit deinem echten Geburtsdatum nicht funktionieren soweit ich weiß

Aber der Versuch ist nicht strafbar?

@Pascal624

Solange du nicht angibst 18 zu sein Achtung dass kann auch die AGB beinhalten

Ne

es könnte dir als betrug angelastet werden, wenn du vor hast, entweder dann nicht deine rechnung bei klarna zu bezahlen oder dich dann auf grund deines alters wieder raus schummeln zu wollen...

wenn das klappt, wird dich wahrscheinlich keiner anlappen etc. du musst halt eben nur zusehen, dass das geld was klarna dir vorgestreckt hat, auch wieder nachkommt z.B. vom Bankkonto oder so...

lg, Anna

Man liest ja aber viel im Internet, dass Klarna erst ab 18 ist.

Was Du irgendwo liest, ist unwichtig. Du musst immer die AGBs lesen.

Es gibt keine AGBs