Bestellung, Rechnungsadresse, Vorname?

2 Antworten

Es ist keine Straftat aber den Sinn dahinter verstehe ich nicht.

Es wird dann eng, wenn du von vornherein die Absicht hattest den Verkäufer finanziell zu schädigen. Hast du aber nicht also spielt es keine Rolle.

Es gibt gleichberechtigte Vornamen sowie festgelegte Rufnamen. Beispiel: Karl Georg Günther Müller; wenn alle Vornamen gleichberechtigt sind, könnte er als Karl Müller, Georg Müller oder Günther Müller unterschreiben oder aber auch Karl Georg Müller, Georg Günther Müller usw. Ist eindeutig ein Rufname festgelegt: Karl GEORG Günther Müller ist das bindend für die Unterschrift im Personalausweis und damit auch für alle Rechtsgeschäfte. Meine Kinder haben mehrere Vornamen, dabei wurde mir das so von Standesbeamten erklärt. Bei einer Bestellung und Zustellung sollte es zwar keine Probleme geben, dennoch frage ich mich, warum man nicht unter dem Ausweisnamen bestellt?!