Strom vor Ablauf der Kündigungsfrist abmelden?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist dem Stromanbieter völlig wurscht. Aber wenn Du ausziehst, kannst Du ohnehin kündigen.

Wichtig ist nur, dass du nachdem der Vertrag ausgelaufen ist, du keinen Strom mehr benutzt...

Kannst du - wenn in der Wohnung WIRKLICH kein Strom mehr gebraucht wird.

Besichtigung mit Taschenlampe kommt meist nicht so gut an! Und beim Renovieren reicht das Tageslicht auch nicht in jede Ecke. Auch das Aufladen von Akkuschraubern muss anderswo stattfinden. Ärgerlich auch, wenn z.B. mangels Strom kein Warmwasser zur Verfügung steht...

Überleg dir also gut, ob du es dir "leisten" kannst. Oder ob es nicht sinnvoller ist, für die 2 Monate einen Vertrag bei z.B. den Stadtwerken abzuschließen - dort gibt es meistens (etwas teurere) Produkte ohne Mindestlaufzeit und mit extrem kurzen Kündigungsfristen.

bis WANN läuft dein sonderkündigungsrecht bzw. ab wann sind höhere strompreise angekündigt?

wenn dir die wohnung noch 2 monate ´gehört´, du aber nicht anwesend bist und dennoch möchtest, dass z.b. der vermieter, handwerker oder wer auch immer licht und strom haben, kannst du einen leerstand melden. in dieser zeit wird der strom nicht ausgeknipst.

in welcher reihenfolge (sonderkündigung, normale kündigung, leerstand melden - oder das ganze umgekehrt) du was machst, in eine reine rechenaufgabe. die kann dir aber hier niemand lösen, da wir von den terminen nichts lesen...