Vermieter meldet Strom nicht ab

10 Antworten

Da ist nicht der Vermieter sondern der ausgezogene Mieter verantwortlich. Habt Ihr wenigstens bei Einzug den Zählerstand notiert..möglichst mit Zeugen? Habt Ihr mit der Vermieterin kein Übergabeprotokoll erstellt..da sollten dann auch die Zählerstände vermerkt sein!

Anscheinend hat die Vermieterin wohl vorher dort gewohnt.

Wie sonst ist zu erklären dass der Versorger meint, die Vermieterin müsse den Strom abmelden.

@johnnymcmuff

Muß nicht zwingend so gewesen sein..kenne auch andere mögliche Gründe

Müssen wir jetzt dafür aufkommen das Sie es nicht schafft es abzumelden? Wenn die es ummeldet müssen wir dann gleich 500 Euro mit einmal nachzahlen.

Der Strom läuft doch noch auf den Namen der Vermieterin, also muss sie zunächst an den Versorger zahlen. Dann wird sie mit Sicherheit von Ihnen Geld fordern.

Ich hoffe Sie haben die Zählerstände bei Einzug aufgeschrieben, so dass eine genaue Aufteilung der Kosten erfolgen kann.

Ich weiß nicht, wie weit rückwirkend man den Strom ummelden kann. An eurer Stelle würde ich einfach für jeden Monat 40€ für den Strom zurücklegen, falls bei der Ummeldung wirklich so eine Rechnung kommt. Wenn ihr Glück habt, zahlt die Vermieterin den Strom halt so lange, bis sie es endlich mal schafft, dort anzurufen.

Das kenne ich eigentlich nur von E.ON und da habt ihr denn Glück. Wer bei denen nicht neu (Nutzerwechsel) gemeldet ist, braucht auch nicht bezahlen. Nur den Zählerstand bitte merken, wenn denn doch noch irgendwann eine Forderung kommt, die ja aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht per Zeitraum verjährt.

Das Haus stand vorher leer und wurde Renoviert deshalb hat Sie den Strom über sich laufen lassen

Dann ist sie verpflichtet es auch abzumelden..soetwas in der Art kenne ich nämlich auch..zum Glück aber nicht bei mir persönlich. Hoffe nur, Ihr habt bei Einzug den Zählerstand notiert..sonst zahlt Ihr den Verbrauch durch die Renoverung mit..sie wird deshalb schon wissen weshalb sie nicht reagiert. Ihr solltet dann mal vom 01. eines Monats bis Ende des Monats Euren Verbrauch notieren..möglichst den Zählerstand fotografieren als Beweis, wenn es zu Streitigkeiten kommt und Ihr den Zählerstand vom Einzug nicht nachweisen könnt.