Strom automatisch gekündigt sobald man die Wohnung gekündigt hat?
Guten Tag,
Meine Wohnungskündigung ist der 31.05.2016. Ab dem 01.06.2016 zieht direkt der Nachmieter ein der sich schon gefunden hat. Jetzt ist meine Frage ob ich trotz der Wohnungskündigung selber den Strom kündigen muss oder ob das automatisch passiert mit der Wohnungskündigung?
Wenn ich beispielsweise jetzt eine Kündigungsfrist einhalten muss, würde mich interressieren was passiert wenn ich beispielsweise bis zum 01,07,2016 den Strom "weiterzahlen" muss, also das der Nachmieter im Prinzip auf meinem Strom lebt? Oder kann man auch einfach sich so vereinbaren dass ich bis zum 01.07.2017 den Strom weiterzahle nach Vertrag aber das ab den 31.05. DIESER Strom nicht mehr IN der Wohnung verfügbar ist?
genauso würde mich das mit der GEZ interressieren... ? Muss ich denen Bescheid geben das ich umgezogen bin? Als ich damals von meinen Eltern in meine erste Wohnung gezogen bin haben Sie sich automatisch bei mir gemeldet.
Gruß
4 Antworten
Am Tag Deines Auszuges schreibst Du quasi den letzten Stromstand von der Wohnung auf, also am Tag der Schlüsselabgabe, und meldest Dich damit bei dem Stromanbieter ab. Die GEZ muß auch über den Tag Deines Auszuges informiert werden. Auch da musst Du Dich abmelden. LG
Ja...patrick19911, es genügt Deine Mitteilung der Kündigung zum 31.05.2016. Strom ist klar, dass man den Zählerstand vom letzten Tag nimmt. Dein Stromanbieter sendet Dir die Endabrechnung zur neuen Adresse. Und die GEZ schickt Dir wahrscheinlich neue Formulare. "Alles Gute"
Vielen Dank. Ihnen auch alles Gute.
Gruß
Brauchst du normalerweise nicht da du am Tag des Auszuges deinen Versorger mitteilst das du ausziehst somit der Vertrag endet.Frage aber am besten bei deinen Anbieter nach vielleicht gibt es da fristen.
du solltest deinem stromanbeiter auf jeden fall wenn der termin steht rechtzeitig bescheid geben, dass du die wohnung wechselst.
ggf. wird der bestehende vertrag für die neue wohnung übernommen. auf jeden fall musst du zum auszugstermin den Zählerstand durchgeben. dann wird eine zwischenabrechnung gemacht. wird mit dem auszug der stromvertrag gekündigt, beim basistarif oft der fall, dann ist es natürlich eine endabrechnung. von der vorgehensweise deinerseits aus, macht das aber keinen nennenswerten unterschied. abgesehen davon, dass du dich für die neue wohnung ggf. neu anmelden musst. aber das sagt man dir,.
lg, Anna
Hier findest Du eine Checkliste, die Du sehr gewissenhaft abarbeiten solltest:
https://www.umzug.de/checkliste.html
Viel Erfolg ;-)
Vielen Dank @auchmama,
Dieser Link ist sehr informativ. danke dafür.
Viele Grüße
Das ist wohl wahr.
Wegen dem Umzug sowie den Renovierungsmaßnahmen mache ich mir die wenigsten Gedanken, da ich beruflich NUR in meiner Wohnung schlafe. An den Wochenenden befinde ich mich schon mit meiner Lebensgefährtin in der Eigentumswohnung - die schon top renoviert sowie ausgestattet ist ^,^
Mir geht es eher um die vertraglichen Sachen, das ich diese fristgerecht und vorallem rechtens einhalte. Und da tu ich mich oftmals kompliziert bzw. schwer. (Siehe meine andere Frage mit dem Internetanbieter^^)
Gruß
Vielen Danke @Ellen9, also muss ich mir da jetzt nicht wirklich so Gedanken machen. Genügt also auch eine Miteillung der Kündigung zum 31.05.2016 und das Sie dann direkt den letzten Zählerstand von dem gennanten Datum erhalten?