Strom Sonderkündigungsrecht bei Preissenkung?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Lt. neuster Rechtssprechung ist es eigentlich so. Darüber müsstest du aber im Preisanpassungschreiben informiert werden bzw. du hast eine Änderung zu deinen Vertragsbedingungen bekommen.

Siehe dazu § 5 Stromgrundversorgungsverordnung

"(3) Im Fall einer Änderung der Allgemeinen Preise oder ergänzenden Bedingungen hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen. Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist."


Danke!

Natürlich nicht. Du kannst aber jetzt bereits zum nächsten fristgerechten Termin kündigen, damit du es nicht noch mal verschusselst

sicher nicht, es entsteht dir ja kein nachteil...