Zwei Stromzähler und zwei Gaszähler was ist mit der Grundgebühr, da nur eine Wohnung?

6 Antworten

Wir haben eine Wohnung angemietet welche aus zwei zusammengelegte Wohnungen besteht.

Wusstet Ihr das - oder wie habt Ihr bei Übergabe der Wohnung die Zählerstände protokolliert? Ich vermute, es war Euch schon vor dem Einzug klar.

Da hätten die Alarmglocken gehört werden müssen.

Der Versorger (gleich welcher) kann nun nichts dafür, wie in einem Haus die Aufteilung der Wohnungen ist. Und wenn es sich ändert, dann ändert der Versorger ja nicht die interne Hausverkabelung und Absicherung.

Das muss dann schon der Vermieter machen, bzw. einem Elektriker in Auftrag geben.

Zweifache Grundgebühr finde ich als Endkunde auch sehr happig.

Der Vermieter Könnte/sollte mit den (Grund-) Versorgern in Kontakt treten und nach einer von ihm zu beauftragenden Lösung suchen.

Kann auch nicht die Welt kosten.

Zwei Abnahmestellen, zwei  Zähler >> zwei Grundgebühren. Solange die Anschlüsse nicht zusamengelegt werden (Sache des Vermieters) ist das rechtens.

Du müsstest diesen also diesbezüglich ansprechen.

Es kann durchaus sein, dass er das ablehnt, weil er nach eurem Auszug wieder zwei getrennte Wohnungen vermieten möchte.

.... diese Gebühren sind aber doch nicht abhängig von der Wohnung, nur von der Anzahl der Erfassungsgeräte.

Zudem: Mein Gas-Lieferant berechnet keine Grundgebühr, einfach mal prüfen und wechseln.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

ja, musst du, 2 mal

wer sollte sie sonst zahlen?

der vermieter? dann hat der doch weniger geld, besser man legt es auf dich um

So lange nicht vom Eigner der elektrotchnischen Anlage eine Zusammenlegung der beiden Messplatze beim Messgerätebetreiber über ein eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen beantragt und umgesetzt wurde, musst Du die Grundgebühr zwei mal abdrücken.

Günter