Strom selber Anstellung mit einstweiligen Verfügung?

2 Antworten

Das darfst du nicht. Ich hatte das auch mal vor 12 Jahren, da sagte der Abstellmensch mir, dann sollte ich es halt nicht so weit kommen lassen, als ich mit dem Kinderargument kam. Ich hab damals das Geld zusammengeliehen und bezahlt und trotzdem kam keiner zum Wiederanstellen. Ich habe dann die örtliche Störungsstelle angerufen und die haben mir wieder freigeschaltet, nach Nachweis, dass die Rechnung bezahlt ist. Das ist aber nicht der übliche Weg. Bei mir hing auch die Heizung vom Strom ab und es war Winter, mein Kind zwei Jahre alt. Der Stromversorger hatte mir einen Termin zum wieder Freischalten in zwei oder drei Wochen gegeben.

Also, ich denke mit eurer Verfügung habt ihr das Recht auf sofortige Freischaltung, aber bloß nicht selber dran rummachen.

Bezahl deine Rechnungen und benutz deine Kinder nicht als Schutzschild.

Du darfst da gar nicht anrühren. Wenn der strom abgestellt wurde, hat das seine Gründe.