Strom abgestellt wie verhält man sich nun

11 Antworten

Sie soll dort hin gehen und das Geld gleich dort einzahlen. Dann wird der Strom in einigen Studen wieder da sein. Jetzt ist es natürlich zu spät dafür und es wird ein romatischer Kerzenabend...

Wenn der Strom nur abgeschaltet worden ist und nicht eine Plombe angebracht wurde, ist es vielleicht sogar kostenfrei. Wenn jemand rauskommen muß zum Plombe entfernen, kann es schon mal etwas extra kosten.

Bisher hat der Energieversorger bei unseren Mandanten immer kostenlos den Strom wieder angestellt.

Sie soll es schleunigst überweisen und wenn möglich, den Beleg per E-Mail dem Stromversorger schicken.

Bei uns im Haus hatte ein Mieter die Heizkosten (Nachtspeicheröfen) nicht bezahlt..Strom abgestellt und er mußte zusätzlich bei wieder Inbetriebnahme 70 € löhnen. Kann allerdings nicht sagen, ob das abstellen auch zusätzlich bezahlt werden mußte..Geh aber mal davon aus.

Hallo sven 19864,,

was man tun kann, ist folgendes:

1.Mit dem Stromanbieter verhandeln

zuerst würde ich nochmal versuchen, mit dem Versorger zu verhandeln, denn diese müssen prüfen, ob die Zahlung nicht mit milderen Mitteln als einer Stromsperre gesichert werden kann. Viele Unternehmen bieten auf Nachfrage die Möglichkeit, Außenstände in Raten abzuzahlen. Ein Anruf oder persönliches Gespräch mit der Kundenberatung kann Klarheit bringen.

  1. Verhältnismäßigkeit prüfen

Stromsperren können unverhältnismäßig sein, wenn dadurch Versorgungsleitungen im Winter einzufrieren drohen. Aber auch wenn ältere bettlägerige Personen oder Kleinkinder ohne Strom dastehen oder mangels Heizung gesundheitliche Beeinträchtigungen der Bewohner zu befürchten sind, muss der Strom weiter fließen. Das gilt auch, wenn sonst die lebensnotwendige medizinische Versorgung zu Hause (Heimdialyse, Beatmungshilfe usw.) zusammenbricht oder die Existenzgrundlage ins Rutschen gerät, weil etwa am heimischen Arbeitsplatz das Telefon abgeschaltet ist, Heimarbeit im Dunkeln zum Erliegen kommt oder eine Examensarbeit mangels Energie scheitern kann.

  1. Verpflichtungsübernahme prüfen

Wer Arbeitslosengeld II (ALG II) bekommt, muss die Stromkosten grundsätzlich aus dem Regelsatz bestreiten. Doch kann beim Jobcenter ein Antrag auf Übernahme der Stromschulden gestellt werden. Bei laufendem ALG-II-Bezug wird dies dann in der Regel auf Darlehensbasis gewährt. Arbeitnehmer mit geringem Einkommen können beim Sozialamt eine Übernahme der Energiekosten prüfen lassen: Hier gilt, dass diese bei voller Erwerbstätigkeit nicht schlechter gestellt werden sollen als ALG-II-Empfänger.

am schnellsten geht es wenn deine bekannte beweisfähig überweist. also auf der Bank den Beleg auch abstempeln lässt und mit dem duchschlag zum Energieversorger geht...

genauso schnell geht es, wenn bar bezahlt wird. entweder einen termin mit dem sperrkassierer zuhause aus machen oder in die filliale kommen. wichtig ist halt eben, dass der Energieversorger auch bargeld annehmen können muss. habe erst kürzlich von einem fall erfahren wo der energieversorger angeblich keine barzahlung akzeptiren konnte...

lg, anna

Ich würdesagen, das Allerbeste ist, gleich mal selbst hingehen, das Geld mitnehmen und gleich bezahlen. Vielleicht kann sie vorher dort anrufen. Außerdem muß sie die Zuschaltung wieder bezahlen und das ist nicht ganz billig. Vielleicht kann sie auch eine Ratenzahlung vereinbaren. Ich wünsche ihr viel Glück und alles Gute. Liebe Grüße

Das sind gute Vorschläge. Auch der Hinweis auf Ratenzahlung. Däumchen dafür!