einstweilige Verfügung gegen ex freund

5 Antworten

Du kannst ein Kontaktverbot erwirken, da solltest du aber einen Anwalt fragen. Oder die Polizei.

Da gibt es sicher auch Beratungsstellen, wenn ich auch keine konkrete Adresse habe.

Ja, natürlich. In der Regel beinhaltet so ein Beschluß eigentlich auch das Verbot, über Telekommunikation Kontaktversuche zu unternehmen. Wenn das nicht enthalten ist, sollte der Beschluß problemlos ergänzt werden. Dazu mußt Du nur einen entsprechenden Antrag beim Gericht stellen.

nimm dir am besten einen Anwalt. Und du solltest alles gut dokumentiert haben!

beweise sammeln und anzeige,alles andere hilft nicht

das geht nur über ne anzeige