Was tun, wenn man keinen Strom anmelden kann?

9 Antworten

Was kann/soll der Mieter jetzt tun?

In dem nachfolgenden Beispiel, gehen wir mal davon aus, das Vermieter und Vormieter nicht die selben Personen sind.

Der neue Mieter (dein Kollege) tritt dann an den Vermieter der Wohnung heran und teilt ihm mit, das der Vormieter den Stromanschluss nicht abgemeldet hat und er somit den Stromanschluss nicht anmelden kann.

Der Vermieter muss sich mit den Vormieter auseinandersetzen, weil dein Kollege ja einen Vertag mit dem Vermieter abgeschlossen hast und somit nichts mit dem Vormieter zu tun hat.

Der Vermieter soll dann, auf das Bitten deines Kollegen, zurückmelden, wenn das Problem gelöst ist.

Normalerweise funktioniert es zuverlässig so:

  1. Vormieter melden sich mit Zählerstand ab, um aus der Verantwortung raus zu sein. Sein, bzw. deren dringendes Interesse.
  2. Vermieter melden bei Mieterwechsel oder Rücknahme einer Mietwohnung den Zählerstand und dass die Wohnung leer ist oder neu vermietet wurde. Ggf. wird der Name der neuen Mietpartei gleich mitgeteilt.

Sollte der Vormieter die Abmeldung versäumt haben, ist sie automatisch durch die Meldung des Vermieters, bzw. des Wohnungseigentümers abgemeldet.

Da der Vermieter größtes Interesse daran hat, nicht für Strom zu bezahlen, den er gar nicht verbraucht, wird er schnellstmöglich die neuen Mieter nachmelden. Der Grundversorger stellt Vertragsdokumente zur Grundversorgung aus und schickt sie den neuen Mietern zu. Diese können nun entweder das vielleicht beiliegende längerfristige Vertragsangebot annehmen oder einen Liefervertrag mit einem anderen Versorger abschließen.

Von Schadensverursacher kann man nicht sprechen, solange jemand für den Strom bezahlen muss, der über den Zähler läuft und wenn der Vormieter sich nicht abgemeldet hat und der Vermieter das ebenfalls nicht getan hat, ist einer von beiden dafür verantwortlich. Sollte es nach einer gewissen Zeit von einigen Wochen oder gar Monaten immer noch nicht gelungen sein, die Stromlieferung auf die neuen Mieter umzustellen, kann es natürlich sein, dass der ab Einzug angefallene Strom vom Vermieter oder Vormieter dem neuen Mieter berechnet wird.

Die neuen Mieter werden prüfen, ob der Preis je kwh in Ordnung ist oder sie werden belegen, dass der neue Vertrag deutlich günstiger gewesen wäre und dann nur das erstatten, was sie an den neuen Versorger hätten zahlen müssen.

Im Moment könnte es aber eher so sein, dass der alte Vertrag deutlich günstiger war, als der mögliche neue.

Grundsätzlich ist es jedoch so, dass der Vermieter in der Verantwortung ist. Er kann schließlich auch beweisen, dass Vormieters ausgezogen sind, wenn diese meinen, sich nicht kümmern zu müssen.

Halte Dich also an den Vermieter. Bewahre Angebotsdokumente auf, die belegen, zu welchem "günstigen" Preis ein Abschluss zum Zeitpunkt Deines Einzugs oder kurz danach möglich gewesen wäre.

schleudermaxe  03.03.2022, 21:19

Hast Du das gut, E.ON und andere reden gar nicht mit mir, wenn ich mit solchen Wünschen komme. Jahrenlang nicht, wie auch ich erleben darf.

Wenn der Fehler am Vermieter/Verwalter liegt muss man ihn SCHRIFTLICH mit konkreten Termin auffordern, den Strom zur Verfügung zu stellen. Wird der Termin nicht eingehalten, Miete zu 100 % kürzen und statt dessen eben den Strom zahlen

schleudermaxe  03.03.2022, 21:12

Es gibt doch Strom, wer redet denn von keinem?

Das ist doch bekannt, merke Dir denn Zählerstand und wenn der Vormieter so weit ist, kannst Du Dich ja damit anmelden.

Ist ja Dein Verbrauch, die Zählerkosten und so trägt der alte Mieter, wenn er es denn so möchte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Zunächst muss folgender Grundsatz verstanden werden:

  • Vertragspartner für den Netzbetreiber ist der Hauseigentümer
  • Vertragspartner für den Lieferanten ist der Endkunde
  • Der Messtellenbetreiber tritt erst auf den Plan, wenn der Messplatz eingerichtet ist

Der Hauseigentümer muss also dafür sorgen, dass ein Messgeräteplatz durch eine zugelassene Installationsfirma eingerichtet wird.

Es steht dem Mieter nicht zu, solche Installationen selbst vorzunehmenoder vornehmen zu lassen, da der Hauseigentümer entsprechende Dokuentationspflichen der Hausinstallationen hat.

Nach vollzogener EInrichtung des Messplatzen, kann dann ein Zähler gesetzt werden und der Endnutzer wird im ersten Step in die Grundversorgung aufgenommen, die er aber durch Vertargsabschluß mit einem Lieferanten seiner Wahl ändern kann.