Streichung der Ferien während Kündigungsfrist?

3 Antworten

Um einmal genehmigten Urlaub wieder zurückzunehmen, müssen Arbeitgeber extrem hohe rechtliche Hürden nehmen. So grob gesagt müsste der Fortbestand des Unternehmens akut gefährdet sein, weil du wegen des Urlaubs ausfällst. Das ist in der Praxis bei fast keinem Mitarbeiter der Fall...

Zudem muss dir zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Unternehmen noch vorhandener Resturlaub ausgezahlt werden. Auch ein Argument, was du deinem Arbeitgeber gegenüber vorbringen könntest, das wollen viele nämlich nicht.

Und da du ja eh schon gekündigt hast, musst du dir in dieser Diskussion ja keine Sorgen um mögliche Folgen machen ;).

falls du mehr Urlaubstage beantragt hast was dir in diesem Jahr bei dem du nur 6 Monate Arbeitest ( 15 Tage ) zusteht kann er dir dir zu viel genommenen streichen und in unbezahlten Urlaub wandeln

wilees  11.06.2020, 08:14

4 Monate Kündigungsfrist ..... und damit steht ihm der gesamte Jahresurlaub für 2020 zu.

Pat1127  11.06.2020, 08:42
@wilees

Rechnen sollte man können...

6 Monate + 4 Monate ergibt 10 und nicht 12. Daher stehen 10/12 vom Urlaub zu.

Erst denken, dann schreiben.

newcomer  11.06.2020, 09:39
@Pat1127

komisch ich komme auf 9 Monate.
Zur Zeit 6. Monat, vor 1 Monat gekündigt sprich 5 + 4 = 9 Monate

Pat1127  11.06.2020, 10:48
@newcomer

Stimmt, ich habe statt „vor einem Monat“ „diesen Monat“ gelesen. Dann sind es 9/12.

wilees  11.06.2020, 12:33
@Pat1127
Erst denken, dann schreiben.

Erst wissen .... dann kommentieren .... i.D. R... voller Urlaubsanspruch wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht und in der 2. Jahreshälfte endet.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ausscheiden-in-der-jahreshaelfte-begruendet-einen-anspruch-auf-den-vollen-jahresurlaub_071104.html

Arbeitsverträge können eine Zwölftelung des Jahresurlaubs zumindest für den übergesetzlichen Urlaub vorsehen.

Also hat FS, soweit nur Anspruch auf Urlaub nach dem BUrlG besteht, Anspruch auf den vollen Urlaub. Ansonsten kommt es darauf an, ob eine 12telung des übergesetzlichen Urlaubs als vereinbart gilt.

Pat1127  11.06.2020, 14:31
@wilees

Die allermeisten Arbeitsverträge enthalten diese Zwölftelung auch. Du warst aber der Meinung es gibt immer den vollen Anspruch!

Nochmal: Erst denken, dann schreiben.

newcomer  11.06.2020, 14:38
@Pat1127

in der Regel läuft es doch so dass man bei einem Betrieb kündigt und in einem anderen anfängt. Würde man nun vom ersten AG alle Jahresurlaubstage behalten und die weiteren kommen vom neuen Arbeitgeber hinzu, hätte man dann anstatt 30 ca. 45 Tage Jahresurlaub. Da ist irgendwo der Wurm drin.

PeterSchu  12.06.2020, 13:11
@newcomer

"...und die weiteren kommen vom neuen Arbeitgeber hinzu..."

Nein, die kommen eben nicht dazu, weil der neue Arbeitgeber vom alten eine Bescheinigung über den verbrauchten Urlaub bekommen wird.

PeterSchu  12.06.2020, 13:13
@Pat1127

"Die allermeisten Arbeitsverträge enthalten diese Zwölftelung auch."

Seit wann kann man mit einem Vertrag ein Gesetz für ungültig erklären?

newcomer  12.06.2020, 13:15
@PeterSchu

was hat das Ganze dann noch Sinn ? Mal angenommen beim ersteren bekommt er nur 15 und beim zweiten AG sobald er angefangen hat auch 15 ist diese Bestätigung sinnfrei.

PeterSchu  12.06.2020, 13:25
@newcomer

Was ist daran so schwierig? Der gesetzliche Jahresurlaub ist für alle gleich, und auf diesen bezieht sich das Gesetz. Und das besagt eindeutig, dass Anspruch auf den kompletten Urlaub besteht, wenn man in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet. Also ist es logisch, dass der alte Arbeitgeber dem neuen mitteilt, wie viel Urlaub verbraucht wurde. Ein vollkommen normaler Vorgang. Wenn der Arbeitnehmer beim Ausscheiden keinen (gesetzlichen) Urlaub mehr übrig hat, bekommt er beim neuen Betrieb auch keinen mehr.

Dazu ein Zitat:

"Bei einem Ausscheiden beispielsweise zum 31.07. ist die Sachlage eine andere, jedenfalls wenn das Arbeitsverhältnis bereits seit dem 01.01. eines Jahres bestand. Die Regelung zum Teilurlaub ist hier nicht heranzuziehen. Vielmehr hat der Arbeitnehmer immer einen Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub, bei einer 5-Tage-Woche also auf 20 Urlaubstage.

In welchem Umfang der darüber hinaus arbeitsvertraglich vereinbarte Zusatzurlaub in Anspruch genommen werden kann, hängt davon ab, ob im Arbeitsvertrag eine "pro rata temporis"-Regelung getroffen wurde (dt. etwa zeitanteilig). Dies ist eine Klausel, nach welcher der Urlaub im Jahr des Eintritts in ein Unternehmen oder im Jahr des Ausscheidens der Urlaub nur anteilig gewährt werden soll. 

Ein Formulierungsbeispiel, das die aktuelle Rechtsprechung des BAG und des EuGH berücksichtigt: "Bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt, wobei die Kürzung allerdings nur insoweit erfolgt, als dadurch nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub unterschritten wird."

a) Ist eine solche zusätzliche Klausel im Arbeitsvertrag nicht enthalten,

hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den vollen arbeitsvertraglich vereinbarten Urlaub. Sind beispielsweise 30 Urlaubstage vereinbart, so kann der Arbeitnehmer im Falle eines Ausscheidens nach dem 30.06. auch 30 Urlaubstage in Anspruch nehmen.

b) Findet sich im Arbeitsvertrag eine solche "pro rata temporis"-Regelung wieder,

so hat der Arbeitnehmer hinsichtlich des Urlaubs, der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht, nur einen anteiligen Anspruch. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer bei einem unterjährigen Ausscheiden nach dem 30.06. immer mindestens 20 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche beanspruchen kann."

https://www.darmstadt.ihk.de/produktmarken/beraten-und-informieren/recht-und-fair-play/arbeitsrecht/bestehendearbeitsverhaeltnisse/urlaub/urlaubsanspruch-2552870#titleInText3

Die IHK sollte es wissen.

newcomer  11.06.2020, 08:19

hat der Chef dir die "Ferien" vor der Kündigung genehmigt also ohne dass er von deiner Kündigung was wusste ? Falls das der Fall ist kann er dir die Urlaubstage erst mal streichen und z.B. in letztes Monat legen so dass du genügend Zeit hast deinen Nachfolger anzulernen.
Ein gewährter Urlaub kann aus triftigen Gründen aufgehoben werden.

wilees  11.06.2020, 08:44
@newcomer

Das was Du hier anführst ..... Einarbeitung eines Nachfolgers, wäre garantiert kein triftiger Grund den Urlaub zu streichen.

newcomer  11.06.2020, 12:36
@wilees

 Nun will mein Chef meine bewilligten Ferien streichen. Darf er das?

____________________________

wenn er dich dazu befragt und du zustimmst wäre es denkbar

newcomer  11.06.2020, 12:41
@newcomer

vor über 10 Jahren hatte ich auch früheren AG gekündigt.
Rechtlich hätten mir noch 14 Tage zugestanden.
Bei neuem AG sollte ich schon nach dringenden Wunsch nach 2 Wochen anfangen.
Dann hatte mich früherer AG gefragt ob ich mir den Urlaub auszahlen lasse um wenigstens noch 14 Tage da zu sein damit wichtige Sachen noch fertig gestellt werden.
Hatte dem zugestimmt

Familiengerd  11.06.2020, 17:21
@newcomer
oder ein Notfall vorliegt

Der Notfall muss aber schon so gravierend sein, dass durch den Urlaubsantritt der Arbeitgeber in wirtschaftlicher, personeller, organisatorischer Hinsicht in unzumutbarer Weise beeinträchtigt würde.

PeterSchu  12.06.2020, 13:27
@newcomer

Na also. Mit Einverständnis ist das ein ganz anderes Thema. Ein Recht, dir den Urlaub zu verweigern, hätte der Chef sicher nicht gehabt.

newcomer  12.06.2020, 13:29
@PeterSchu

ich habe den Urlaub beim neuen AG auch ohne Bescheinigung vom alten AG bekommen

PeterSchu  12.06.2020, 13:47
@newcomer

Wenn man dir den Urlaub ausgezahlt hat und du keinen Anspruch mehr hattest (für den alten Zeitraum), konnte es dem neuen AG auch egal sein.

Nein einmal bewilligten Urlaub darf / kann er nicht bzw. nur in absoluten Ausnahmefällen !! streichen.

https://www.arbeitsrechte.de/urlaub-streichen/