Betriebsbedingte Kündigung wieder zurücknehmen?

5 Antworten

Eine Kündigung kann man nicht einfach zurückziehen, aber ihr könnt euch darauf einigen, dass sie nicht  gültig ist. 

Rein formaljuristisch kann eine Kündigung nicht einfach zurückgezogen werden. Der Arbeitgeber muss dir im Prinzip schriftlich bestätigen, dass aus der Kündigung keine Rechte mehr hergeleitet werden und das Arbeitsverhältnis im bisherigen Umfang weiter besteht.

Eine Kündigung wird rechtskräftig, wenn nicht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage eingereicht wird. Zu überlegen wäre daher ob nicht fristwahrend vorsorglich Kündigungsschutzklage eingereicht wird. Die entsprechenden Überlegungen dir anzustellen sind, sind unter anderem, ob Kündigungsschutz besteht. Kündigungsschutz besteht, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate andauert und in dem Betrieb rechnerisch mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt sind. Ganz verkürzt gesagt, kann dann der Arbeitgeber nicht zu einfach kündigen. Er braucht ein Kündigungsgrund und dieser wird hinterfragt, wenn fristwahrend Kündigungsschutzklage eingereicht wird.

Ich würde auf jeden Fall die sogenannte 3 Wochenfrist nach Zugang der Kündigung notieren. Wenn dein Arbeitgeber nicht rechtzeitig auf dich zukommt würde ich zumindest eine Erstberatung bei einem Arbeitsrechtler in Anspruch nehmen, um deine rechtliche Situation angemessen zu beleuchten.

Anbei ein Link mit weiteren Fragen rund um die Kündigung

http://www.kanzlei-mudter.de/die-kuendigung-im-arbeitsrecht-11-fragen.html

Klar musst du zum Arbeitsamt und dich arbeitslos melden. Da ist sogar deine Pflicht.

Wenn du doch weiter arbeiten gehst, einfach dem Jobcenter sagen, dass du wieder arbeitest. Wo warum wieso weshalb interessiert die nicht.

Deine Zustimmung vorausgesetzt, kann er einfach die Kündigung zerreißen und so tun, als gab es die nie. 

Natürlich kann er das. Du bekommst ja die Kündigung schriftlich. Das hat ja nichts mit deinem Vertrag zu tun der bleibt ja so lange gültig. Und wenn du eine schriftliche Bestätigung darüber bekommst, dass die zuvor geschriebene Kündigung unwirksam ist , geht das natürlich. Trotzdem musst du zum Amt, und denen deine Situation schildern. Ich wüsste nicht wer sowas in Deutschland besser verstehen würde. Dafür ist das Amt ja da. Du sagst du hast eine Kündigung und willst dich arbeitslos melden mit dem Vorbehalt, dass eventuell eine erneute Einstellung folgen könnte. Das ist der gleiche weg beim Amt als wenn du deinen Job los bist, Dich arbeitslos meldest , und 2 Wochen später Glück bei einem anderen Arbeitgeber hast. Das meldest du dem Amt. Und mal ganz davon abgesehen, wird das Amt sowieso mindestens 3 Wochen brauchen um dich im System einzutragen, und dir deine Leitungen zu überweisen.

Hmm, das ich zum Arbeitsamt gehen muss weiß ich ja. Die Frage die ich meinte ist: Ich sage dem Amt, dass mein Chef mich kündigt, weil er kein Geld mehr hat, er die Kündigung aber wieder zurücknimmt, wenn er wieder Geld hat. Bis dahin zahlen Sie mal ..... Verstehst du...das meinte ich...machen die das mit?

klar kann er dich zurückholen, aber da würde ich mich nicht drauf verlassen, also auch zum arbeitsamt