Brückentag streichen?
Anfang Mai hat mein Chef einen Brückentag für den 27.05 ausgesprochen. Nun heute 2 Stunden vor Feierabend sagt mir mein Chef ich solle Freitag arbeiten... Ich habe aber meinen Brückentag privat nun eigentlich schon verplant .. Und andere Kollegen müssen nicht arbeiten!
Darf er mir den selbst ausgesprochenen "Urlaubstag" streichen? Meiner Meinung nach ist das ja schon unfair irgendwo. Andere dürfen wie gehabt Brückentag einlegen während andere arbeiten sollen. Entweder alle oder garnicht?
hast du das schriftlich? einen genehmigten antrag?
Nö er und seine Frau meinten morgens anfang Mai sie legen 27.05 einen Brückentag ein und keiner muss arbeiten. Ist Frei 🤷🏼♂️ Andere haben auch keinen Antrag gestellt extra
5 Antworten
Nun heute 2 Stunden vor Feierabend sagt mir mein Chef ich solle Freitag arbeiten..
Na dann sag Deinem Chef mal, dass Du nicht arbeiten kannst, da Du nach seiner Ankündigung, dass am Freitag nicht gearbeitet wird, Deine Freizeit geplant hast.
Wenn einmal bekannt gegeben ist, wie ein AN zu arbeiten hat, ist das für beide Seiten verpflichtend. Einseitig kann das nur in absoluten Notfällen (z.B. Erdbeben, Überschwemmung, Brand.....) geändert werden.
Davon mal abgesehen, selbst wenn Du "Arbeit auf Abruf" hättest, müsstest Du in diesem Fall am Freitag nicht arbeiten.
Hier orientiert sich die Rechtsprechung am § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz und das sagt im Abs. 3:
"Der AN ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der AG ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt"
Da die Berechnung der vier Tage nach den Vorschriften der §§ 186ff. BGB erfolgt, zählt der Tag der Ankündigung und der Tag an dem Du arbeiten musst nicht zu den vier Tagen. Die heutige Ankündigung für übermorgen wäre also sowieso zu spät
Auch AN haben ein Recht auf Freizeitplanung.
Nein, das gilt für alle Beschäftigungsverhältnisse. Es steht zwar im Teilzeit- und Befristungsgesetz, die Rechtsprechung orientiert sich aber allgemein bei Ankündigungsfristen an diesem Gesetz und dass ein einmal bekannter Arbeitsplan einseitig nicht mehr geändert werden kann gilt auch für alle Beschäftigungsverhältnisse.
Melde dich einfach von Freitag bis übers Wochenende krank, fertig. Was soll er machen?
Ihn zum Beispiel nach der Ausbildung nicht übernehmen, das kann er machen.
Ein Brückentag ist ja kein bezahlter freier Tag, sondern wird normalerweise vor- oder nachgeholt, um bezahlt zu werden. Es ist eine freiwillige Erlaubnis des Arbeitgebers, um durch den Brückentag ein langes Wochenende beispielsweise zu haben. Wird aber nur gewährt, wenn dadurch im Betrieb kein Nachteil in der Arbeit entsteht.
Ich bin Azubi
Vielleicht deswegen gerade keinen Brückentag. Ich kenne die Verordnung für Azubis nicht.
wenn Du genehmigten Urlaub hast, geht das kaum. Es sei denn, es sind wirklich Katastrophen zu erwarten
Hast du eine schriftliche Bestätigung über die Bewilligung des Urlaubs (bzw Anweisung des Urlaubs). Ansonsten sieht es schlecht aus.
Die Tatsache, dass allen anderen Arbeitnehmern dieser Bruckentag gewährt wurde, ist Nachweis genug.
Dafür bedarf es dann keines schriftlichen Nachweises.
Nicht wirklich. Vielleicht haben die anderen, die frei bekommen haben, einen ordnungsgemäßen Urlaubsantrag gestellt und diesen genehmigt bekommen.
Wenn der Arbeitgeber den Betrieb am Brückentag schließt, muss ja wohl kein Urlaubsantrag gestellt werden!
Das ist für Teilzeit oder ?.. Ich arbeite vollzeit von 7 bis 16.30 Mo-Do und Freitags 7 bis 15.30