Strafzettel wegen Parken ohne Parkschein ob wohl man im Auto war?

10 Antworten

(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

Offensichtlich hast Du dort länger als 3 Minuten gestanden, somit hast Du geparkt, auch wenn Du im Auto sitzen geblieben bist.

Das Du das Auto bewegt hast ändert nichts an der Situation, denn Du hast das auf immer der selben Parkfläche getan die somit für andere nicht nutzbar war.

soweit ich weiß darf man 10 minuten sein auto stehn lassen ohne nen parkschein zu haben weil du dann nur "hältst" und nicht parkst. ab 10 min brauch man nen parkschein. so hat des mir mal so ein futzi wo strafzettel verteilt erklärt

Phrasenkiller  18.11.2011, 13:38

Sicher nicht...

Aliha  05.07.2013, 16:48
@Phrasenkiller

soweit ich weiß

Da weist du aber nicht weit.

Aliha  05.07.2013, 16:49
@Phrasenkiller

soweit ich weiß

Da weist du aber nicht weit.

Auto auch immer hin und her bewegt habe, habe ich nicht geparkt sondern nur gehalten. Ist meine Auffassung richtig oder falsch

FALSCH, du parkst, wenn du länger als 3 Minuten HÄLTST, das hat nichts mit dem Verlassen des Fahrzeugs zu tun! Und einen halben Meter vor und zurück ist keine Bewegung, du hättest die Parklücke komplett verlassen müssen...

Hallo has69an,

§12 STVO Absatz 2: Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

Jedoch würde ich an Deiner Stelle trotzdem einen Anwalt hinzuziehen. Denn bei (beweisbarer) Willkür und Auslosung, wer ein Knöllchen bekommt und wer nicht, musst Du trotz Ordnungswidrigkeit nicht zahlen.

Gruß Kira-Bianca

Franticek  18.11.2011, 13:54

Da das Knöllchen hier berechtigt war, müßte man also beweisen, dass die Dame bewusst und absichtlich bei anderen für diesen Verstoß KEIN Knöllchen ausgestellt hat. Nur so läßt sich Willkür beweisen. Das wird wohl schwer.

Crack  18.11.2011, 13:54

Wenn man eine Ordnungswidrigkeit begeht ist es nicht relevant das das Andere auch gemacht haben.

KiraBianca  18.11.2011, 14:17
@Crack

Oh doch! Es gab schon mehrere Gerichtsurteile, dass bei eine Ahndung von Ordnungswidrigkeiten dieses Recht dann auch auf alle angewendet werden muss. Nur ist das Problem dabei, eine Willkür zu beweisen.Denn wenn man keinen Zeugen als BeifahrerIn hatte, bleiben nur mögliche Zeugen auf der Straße. Doch sofern man diese überhaupt ausmacht, wird wohl kaum jemand darauf geachtet haben, was die Politesse genau gemacht hat. Aber vielleicht hat die Szene doch irgendwer länger beobachtet (Ladenbesitzer auf Kunden wartend; Lokalität, wo einer der Gäste es gesehen hat, der sich auch noch ermitteln lässt o. ä.)

Du Armer. Solche Probleme hab ich in Marienberg auch immer mal. Melde die Dame ganz einfach beim Ordnungsamt und schildere die Situation. Wenn Du dann noch Zeugen hättest für die ganze Angelegenheit wäre das günstig. ICH hab da ganz unformell aufm Ordnungsamt schon mit der Faust aufn Tisch gehauen und gesagt, dass man mich nicht zwingen kann die leeren Stadtkassen zu füllen, obwohl ich mir gar nichts zu schulden kommen lassen habe.
Viel Glück beim Versuch :-)

schelm1  18.11.2011, 13:40

... und wieviel haben Sie für dien verbalen Ausfall zahlen müssen?

beast  18.11.2011, 15:25
@schelm1

gar nichts Schelm - weil ich dabei nicht zu ausfallend wurde ^^

Franticek  18.11.2011, 13:48

Und mit welchem Ergebnis auf den Tisch gehauen? Das Ordnungsamt ist hier nämlich im Recht.

beast  18.11.2011, 15:26
@Franticek

Du kennst Marienberg nicht Franticek - wer die Zustände da nur einmal mitgemacht hat, der weiß dass die Stadt mit unfairen Mitteln versucht ihre leere Stadtkasse zu füllen ....