Gibt es eine Toleranzgrenze, um die man seinen Parkschein überschreiten darf?

12 Antworten

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Im Gegensatz zur eingelegten Parkscheibe (wo bei Eingabe ja die Toleranz der vollen halben Std. ist) gibt es beim Parkschein leider keine Toleranz

FrauSchmidt 
Beitragsersteller
 09.09.2008, 22:38

Menno! Das ist gemein! Dann muss ich wohl zahlen... Danke euch allen hier an dieser Stelle für die Antworten!

Bisher wusste ich gar nichts von einer Toleranz, und die ist hier auch leider nirgends zu spüren. Hatten mal eine nostalgische Parkscheibe, war gestellt und sichtbar im Fenster -5 Euro, weil sie nicht der Norm entspricht. 3 Minuten ohne Parkscheibe vorm Laden gehalten- wieder 5 Euro. In zweiter Reihe mit Warnblinker vorm Kindergarten in der Stoss-Bringzeit, keine 3 Minuten, sie waren noch dabei, die Knolle auszustellen, liessen aber nicht mit sich reden - 15 Euro. Die Späher vom Ordnungsamt arbeiten leider oft auf Provisionsbasis. Das erklärt die Uneinsichtigkeit.

teardrop1109  09.09.2008, 22:40

Unsere nicht - die beziehen ein ganz normales Gehalt. Und wenn du schreibst, "keine 3 Minuten", das dürfen unsere nicht. Die müssen in jedem Fall 3 Minuten warten (machen auch schon mal 5 draus, wenn sie merken, es hakt). Allerdings dürfen sie sich dabei dann nicht erwischen lassen. 3 Minuten ist Satz.

frijola  09.09.2008, 23:05
@teardrop1109

Ich glaub, ich zieh um! Auch wenn ich in der angeblich 2.schönsten Stadt Deutschlands leben soll. Das nervt nämlich gehörig! Wo wohnst Du?

FrauSchmidt 
Beitragsersteller
 09.09.2008, 22:39

Provisionsbasis? Unglaublich! Da hab ich wieder was gelernt.

Es gibt eine 3-Minuten Regel wie beim Halten (in Abgrenzung zum Parken). Aber auch die ist nicht geregelt und man kann nicht darauf pochen

Aber natürlich gibt es eine Toleranz. Jeder Bürger darf einige Minuten überziehen, und man darf sogar kurz auf dem Gehweg halten (z.B. vor der Bäckerei).

oder?

Moment mal, ich hahe wohl nur geträumt.

Die Sache ist ganz einfach: liebe Verkehrssünder, haltet euch doch einfach mal an die bestehenden Regeln und die Einhaltung der StVO.

Ich finde es gut, dass die Strafverfolgungsbehörden und das Ordnungsamt so konsequent vorgehen.

Die 15 Minuten kenne ich auch. Aber ob es dafür ein Gesetz gibt, weiß ich nicht. Vielleicht darf es die Kommune selber regeln?